Beiträge von bnn

    Worauf willst du hinaus mit "zumuten"? Sie haben sich ja bewusst für mich entschieden, nicht für die Bewerber ohne Hund. Ich frage nach Richtwerten, weil ich im Internet bisher nur den Ausgang verschiedener Klagen gefunden habe (Ist Wohnung mit xy qm überlegt bei 5köpfiger Familie, etc) und die Information, dass von Bundesland zu Bundesland solche Größenangaben anders festgelegt wurden.

    Nirgendwo auffindbar zu Sachsen / nähere Informationen rund um dieses Thema hier. Ich habe ja auch keine Ahnung, kann sein dasss hier nur nach Einzelfall entschieden wird. Aber anitari schrieb oben von 8 qm, woher kommt diese Zahl?

    Hallo!

    Ich hoffe, jemand kann mir mit der Situation weiterhelfen, danke schonmal für eure Zeit!

    Ich habe mich in einer WG vorgestellt, es hat sofort super gepasst, nach einer Woche die Zusage (und damit verbunden die Absage an alle anderen Bewerber).

    Hauptmieter= Paar, das dort schon seit mehreren Jahren lebt, mittlerweile ein 10 Monate altes Kind hat. Untermieter = ein Azubi.

    Also 3+1 Bewohner. Die Wohnung hat vier Zimmer, die alle zwischen 12 und 15 qm groß sind.

    Im Laufe des Mietverhältnisses der anderen haben die Vermieter gewechselt, die waren schon nicht begeistert vom Untermieter trotz der Größe der Wohnung, weil sie irgendwie als Familienwohnung angemeldet ist und nicht als Wg (?). Die anderen konnten es mir nicht besser erklären, weil sie es selber nicht richtig verstanden hatten. Die Vermieter meinten aber wohl, theoretisch könnten sie dem Untermieter kündigen.

    So, nun das Problem. Mit mir einziehen soll meine Mischlingshündin, Schulterhöhe 50 cm, lammfromm, kennt das Wort Bellen nicht mal. Hat sich super mit dem Säugling verstanden. Wir sind davon ausgegangen, dass das gar keine Probleme darstellt, weil die Nachbarn direkt nebenan (4 Personen) auch einen Hund haben: Labrador, größer als meine. Allerdings gab es ohne drüber reden ein klares Nein von den neuen Vermietern. Begründung: "Ihr seid ja schon zu 4. in der Wohnung". Nun habe ich mich zu Tierrecht und Überbelegung (die ganz klar ja nicht vorliegt bei mind. 80 qm und 4+einer Person, die Säugling ist?) belesen und frage mich, ob das rechtens ist. Wir haben auch angeboten, eine Kaution für den Hund zu hinterlegen, obwohl sie haftpflichtversichert ist, oder monatlichen Mietzuschlag zu bezahlen, weil es denen anscheinend um die übermäßige Abnutzung der Wohnung geht.

    Die Vermieter haben wohl auch durchblicken lassen, dass Klagen da die einzige Option für sie ist.

    Würde das auch andersherum funktionieren: Dass sie gegen den Hund klagen müssen? Dafür müsste ich aber wahrscheinlich schon Mieter in der Wohnung sein.

    Wir überlegen einfach gerade, wie wir weiter vor gehen, und möchten deswegen mehr darüber wissen.

    Sie meinten abschließend zu den Bewohnern, dass sie weiter WGcastings machen sollen und sich ja jemand anders für das Zimmer finden lassen sollte. Die ehemalige Mitbewohnerin der Wg ist nun schon seit 2 Monaten weg.

    Wegen der Überbelegung und von Bundesland zu Bundesland variierenden Regelungen ist vielleicht noch wichtig zu wissen, dass unsere Geschichte in Sachsen spielt


    Viele viele Dankesgrüße,

    bnn

    Einen Beitrag hinzugefügt und einen gelöscht

    Grace

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