Beiträge von Rekommandeur

    Hallo zusammen,

    das Mietverhältnis meiner alten Wohnung endete am 31.03.2015. Seinerzeit wurde eine Mietkaution in Höhe von 930 EUR (2 Monatskaltmieten) hinterlegt.

    Bereits im Vorfeld der Wohnungsübergabe - sprich zwischen Kündigung und Vertragsende - wurde ich durch den Vermieter via SMS und Anrufe eingeschüchtert, dass ich etwaige Schäden auf eigene Kosten zu beseitigen hätte. Also konsultierte ich meinerseits einen Juristen, der dem Vermieter einen Termin zur Wohnungsübergabe vorschlug. Zu diesem Termin erschien der Vermieter jedoch nicht, unentschuldigt. Der von mir bestellte Zeuge ging mit mir die Wohnung durch, wir notierten alle Besonderheiten und stellten fest, dass die Wohnung in ordnungsgemäßem Zustand verlassen wurde.

    Erst nach Ende des Mietverhältnisses ließ der Jurist des Vermieters ein Schreiben meinem Juristen zukommen, in welchem der angeblich grausame Zustand der Wohnung dokumentiert wurde. Es wurden Schäden genannt, die entweder bereits vor meinem Einzug vorhanden waren oder zumindest so gering waren, dass man sie nicht hätte erwähnen müssen. Diese wurden jedoch durch den Juristen "hochgespielt". Das Fehlen des Vermieters am Übergabetermin wurde nachträglich mit dem Grund "Krankheit" entschuldigt. Es wurde mir eine Frist von 14 Tagen gesetzt, in welchen ich die Schäden selbst beseitigen solle, andernfalls würde man diese "durch Dritte" beseitigen lassen. Allerdings hatte ich am Übergabetermin bereits die Wohnungsschlüssel im Beisein meines Zeugen im Briefkasten der Hausverwaltung hinterlegt. Es sei auch ein "Schadensprotokoll" in Arbeit, welches man meinem Juristen zukommen lassen wollte. Allerdings wurde auf ein weiteres Schreiben meines Juristen mit der Bitte um die entsprechenden Nachweise nie reagiert.

    Nun - 3 Jahre später - stelle ich bei der Durchsicht meiner alten Kontoauszüge fest, dass die Mietkaution bis zum heutigen Tag nicht zurück gezahlt wurde.

    Würde es jetzt noch Sinn machen, diese einzuklagen und zurückzufordern? Und wenn ja... könnte ich eventuell Verzugszinsen geltend machen? Knapp 1000 Euro sind kein Pappenstiel, die hätte ich natürlich gerne zurück. Damals war jedoch meine Finanzsituation etwas besser als heute, dass ich die Rückzahlung nach Ende des Mietverhältnisses nicht mehr nachgehalten habe. Außerdem war ich seinerzeit froh, den ganzen Ärger endlich hinter mich gebracht zu haben.

    Wie schätzt Ihr meine Situation ein?

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