Beiträge von db09

    Hallo Leute,

    ich hab hier schon nach was ähnlichem Gesucht aber leider nichts gefunden also entschuldige ich mich schon einmal im Voraus falls über so ein Thema schon mal ''diskutiert'' wurde.

    Folgende Situation:

    Person X hat letztes Jahr mit Person Y (diese Person kümmert sich um sich selbst :D) eine Wohnung bezogen (WG).

    Die Wohnung war soweit renoviert außer die Wände die waren nicht tapeziert und auch nicht gestrichen (also Rohzustand).

    Nun hat Person X auf eigene Kosten das eigene Zimmer und die Küche gestrichen. Beide Räume in Weis wobei im Schlafzimmer die Fensterwand Braun gestrichen wurde.

    Der Auszugstermin ist am 31.10 also diesen Monat noch. Die Vermieterin war vor zwei Wochen da und verlangt nun von Ihr das sie ihr Zimmer auf eigene Kosten komplett weis streicht obwohl sie ja bei Einzug auch schon auf eigene Kosten gestrichen hatte. Ebenso verlangt die Vermieterin das die Lüftungsanlagen in Bad und WC von den beiden gesäubert werden... ist das denn richtig so?

    Ich beziehe mich hiermit auf das BGH-Urteil vom August diesen Jahres und diesem Textausschnittes aus dem Internet:

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    Schönheitsreparaturen: Keine Pflicht bei nicht renovierten Wohnungen

    Mietverträge sehen beim Auszug häufig vor, dass die Wände in einer neutralen hellen Farbe wie weiß zu streichen sind. Ebenfalls sollen Bohrlöcher von Bildern, Möbeln oder Lampen wieder verschlossen werden. Viele Mieter müssen in ihrer Wohnung daher sogenannte Schönheitsreparaturen vornehmen und renovieren, wenn sie umziehen.

    Haben Verbraucher die jeweilige Wohnung jedoch nicht renoviert übernommen, ist diese Klausel laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2015 unwirksam. Die Richter begründen die Entscheidung damit, dass Mieter die Wohnung in einem besseren Zustand verlassen würden als sie diese ursprünglich übernommen haben – und das ohne Gegenleistung seitens des Vermieters. ''

    Danke schon mal im Voraus für eure Bemühungen und Hilfe!!!

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