Beiträge von basti523

    Das Problem ist, dass der Vermieter etwas schwierig ist. Im Mietvertrag stehen z.B. einige unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen (starre Fristen, Anteilige Kostenbeteiligung bei früherem Auszug). Allerdings betont der Vermieter immer wieder, dass ich doch alle Schönheitsreparaturen wie Türen streichen, Heizkörper streichen usw. zu erledigen habe. Er kommt bei der Abnahme auch mit einem Gutachter um zu prüfen, dass ich alle Arbeiten fachgerecht ausgeführt habe.

    Sind alles Dinge die er gar nicht verlangen kann. Aber ich weiß nicht so recht wie ich mich verhalten soll. Ich denke wenn ich versuche ihm das sanft zu erklären, dass die klauseln im mietvertrag unwirksam sind, dies einen Streit vom Zaun bricht. Der gute Mann ist passionierter Gymnasiallehrer und bei allen bisherigen Gesprächen merkte ich immer es ist besser ihm einfach Recht zu geben. Bisher waren das auch nur belanglose Dinge, jetzt geht es aber um mein Recht, Aufwand und Geld.

    Und bei der Sache mit dem Fußboden bin ich mir halt einfach nicht sicher ob ich im Recht bin. Nicht das er Vermieter mir dann daraus einen Strick dreht und ich die Erneuerung des gesamten Fußbodens bezahlen muss. Ich möchte Dinge auch gerne immer ohne Rechtsstreit klären. Für jede Idee bin ich sehr dankbar.

    Hallo zusammen,

    folgende Situation:

    Die Mietwohnung ist Baujahr 1994. Seit diesem Zeitpunkt war in den Wohnräumen ein Teppichboden verlegt.

    Bei Einzug am 1.1.2007 habe ich den Mieter gefragt ob ich auf den Teppichboden Laminat verlegen könnte. Dieser hat das mündlich genehmigt (also keine schriftliche Vereinbarung darüber).

    Der Laminat liegt jetzt also seit über 11 Jahren in der Wohnung und hat auch schon seine besten Zeiten hinter sich.

    Bei mir steht jetzt Ende November der Auszug an. Der Vermieter überlegt noch ob er das Laminat behalten möchte oder ich den ursprünglichen Zustand wiederherstellen soll.

    Den ursprünglichen Zustand kann ich nur soweit widerherstellen, das ich das Laminat entferne. Die Teppich Sockelleisten sind nicht mehr vorhanden.

    Meine Frage:

    Kann der Vermieter von mir verlangen den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen? Müsste ich dann neue Sockelleisten für einen uralten Teppich neu kaufen und montieren?

    Meine Überlegung dazu:

    Da ich die Teppich Sockelleitsen nicht aufgehoben habe, habe ich damit sozusagen den original Bodenbelag eigenverschuldet beschädigt. Ich müsste also den Restwert des Bodenbelags ersetzen. Da der Restwert wegen des Alters (24 Jahre!!) gleich Null sein müsste, dürfte die Entschädigung also auch gleich Null sein? Der Vermieter muss also auf eigene Kosten einen gebrauchsfertigen Zustand widerherstellen.

    Das Laminat habe ich komplett selbst bezahlt und verlegt. Der Vermieter hat die Verlegung nur mündlich geduldet.

    Beste Grüße

    Basti

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