Beiträge von Leo2

    Wäre eine Vertrauensperson mit Ersatzschlüssel die 45 min Autofahrt entfernt wohnen würde zu weit?

    In dieser Zeit ist das Haus bereits abgebrannt. Wenn ein Notfall -Feuer, Wasser etc- vorliegt wird die Feuerwehr gerufen und diese sucht nicht erst mal nach einem Schlüssel, es wird die

    Wohnungstüre aufgemacht , egal auf welche Weise, und es wird gelöscht bzw. das Wasser abgestellt. Es gibt natürlich auch Situationen von kleinerem Übel, so z.B. hat der Mieter vor

    seinem Urlaub vergessen die Fenster zu schließen und diese kleppern nun 4 Wochen lang auf und zu und stören andere Mietbewohner ganz erheblich, verursachen evtl. auch Schaden durch Regenwasser.

    In diesem Fall wäre ein Notfallschlüssel sicher von Vorteil. Ob hier auch die Feuerwehr weiterhelfen würde entzieht sich meiner Kenntnis.

    Die gute Nachricht dabei. Falls sich eine Nachzahlung ergben sollte, dann kann diese für alte Abrechnungen, bei denen die Frist zur Erstellung nicht mehr eingehalten werden kann, nicht mehr eingefordert werden.

    Und zur Ergänzung: Falls sich eine Rückzahlung ergeben sollte muss der VM diese an den M überweisen. Also Nachzahlung fällt flach, Rückzahlung muss an den M zurückgezahlt werden.

    . Wir müssten sogar knapp 100€ zurück bekommen...

    Knapp, ist zu dürftig. Welche Summe genau? Zudem kannst Du die NK-Abrechnung in diesem Fall selbst korrigieren, sollte dies der einzige Abrechnungsfehler sein.

    Wenn Du Dir über die Summe ganz sicher bist und Dich selbst nicht verrechnet hast teile dies deinem Vermieter nachweisbar mit, setze ihm für die Zahlung eine Frist und verlange auch gleichzeitig die Kaution zurück, sofern es keine Schäden oder erwartungsmäßig BK-Nachzahlung für die Verrechnung gibt.

    I.d.R. muss Kaution nicht unmittelbar nach Auszug zurückgezahlt werden. Dem VM stehen dafür einige Wochen -bis längstens 6 Monate- zu.

    Ich freute mich erst, das ich nun endlich nachts mehr Ruhe haben werde. Diese Freude verging schneller, als sie gekommen war. Denn mir wurde mitgeteilt, dass man die Anfahrt mir berechnen wolle. Immerhin sei ich es gewesen, die diese Beschwerden geäußert und nach Behebung der Ursachen verlangt hatte.

    Du hast keine Beschwerden geäussert vielmehr einen Mangel gemeldet und bist damit Deiner Pflicht nachgekommen. Der Anlass waren die offenstehenden Fenster einer leerstehenden Wohnung, was Dich nicht nur störte, auch aus dem Schlaf riss. Dafür stünde Dir evtl. Mietminderung zu.

    Dir die Anfahrt zu berechnen kann eigentlich nur ein Versuch sein Dir die Kosten aufzubrummen. Ich sehe dazu keine Rechtslage.

    Ohne wenn und aber: Der Käufer einer Immobilie haftet für die Rückerstattung der Kaution, auch wenn er sie nicht vom Voreigentümer erhalten hat.

    Von denen wurde mitgeteilt, dass ab dem 1.1.2019 wieder neuer Eigentümer (E) (+ neue Verwaltung (F)). Ich soll mich an diese wenden.

    Diese Verpflichtung hätte demnach der neue Eigentümer (E).

    Für mich würde das heißen, der Vormieter bessert das aus oder es wird von der Kaution abgezogen und vom Mieter instand gesetzt. Aber vielleicht stelle ich mir das mal wieder zu einfach vor...

    Wenn es ein Schaden/Mangel ist welcher die Schönheitsreparaturen nicht betrifft, wäre zur Behebung der VM zuständig. Für den Mieter ist es immer eine gewagte Angelegenheit Schäden selbst zu beheben. Dafür besteht keine Verpflichtung.

    Um es kurz zu machen, wenn dir die optischen Mängel nicht zusagen, hättest du die Wohnung nicht nehmen dürfen, oder eben vor Vertragsabschluss auf beseitigung bestehen müssen.

    Auch hier sollte man bedenken, dass ein Interessent für die Wohnung bei Besichtigung nicht alle möglichen Fehler/Mängel sieht und der Hinweis, er hätte nicht einziehen müssen/sollen/dürfen, ist irrelevant. Ein Mietvertrag wird i.d.R. einige Zeit vor Einzug abgeschlossen, die innehabende Wohnung bereits gekündigt, und somit ist der M praktisch verpflichtet bzw. genötigt in diese Wohnung einzuziehen. Er hätte nicht einziehen müssen ist ein schlechter Rat.

    anke. Die Vermieterin wohnt nicht weit von uns. Gibt es keine Möglichkeit ohne die Unterlagen schon zu sehen, dass der Betrag zu hoch ist? Möchte nur ungern einen Aufstand machen, wenn es nachher umsonst war.

    Auch ohne jeglicher Zweifel an der Richtigkeit der NK-Abrechnung darfst Du die Unterlagen einsehen. Aufstand von wegen "umsonst" wäre da nicht angebracht.

    n Ihrem Fall sich per Einschreiben an den VM wenden, Ihr Anliegen genau mitteilen und ihm eine Frist für Behebung der Sache setzen, und bei nicht Beachtung der Frist die Mietminderung ankündigen. Wenn es um Geld geht werden manche VM auch tätig

    .".Mietminderung ankündigen" bewirkt bei manchen Vermietern bereits den Willen um tätig zu werden. Ohne anwaltliche Beratung würde ich auch keinen Mieter dazu raten eine Mietminderung durchzuführen.

    ir geht es darum, wie ich nachweisen kann, welchen Wert das Sparbuch heute hat. Ich werde noch mal zur Bank gehen und fragen, ob der Vermieter

    mit dem Sparbuch kommen kann und die Zinsen nachtragen lassen kann. Dagegen hätte ich ja nichts, nur weiß ich nicht, ob er sich darauf einlässt und

    das freiwillig macht

    Den Zins für die hinterlegte Kaution kann Dir die Bank auch ohne Sparbuch ausrechen. Die kennen den Betrag und die Einlagezeit, das genügt für Zinsberechnung.

    Zudem übernimmt der Käufer des Hauses auch die Mieter mitsamt MV bzw.Kaution.

    Ohne Deine Zustimmung wird daran nichts geändert.

    Bei der regelmäßigen Verjährung (3 Jahre) ist immer der 31. Dezember der Stichtag – unabhängig davon, an welchen Tag genau der Anspruch entstanden ist und Sie davon (theoretisch) auch wussten. Wichtig ist dabei nur das Jahr!

    Anspruch aus 2015, ab 1.1.2016 beginnt die Verjährung und damit der Anspruch am 31.12.2018 24 Uhr erloschen.

    Eine mangelhafte Modernisierung kann keine Grundlage für eine Mieterhöhung sein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn bei einer Dämmung gleichzeitig Maßnahmen ausgeführt werden, die zugleich die energetische Wirkung der Dämmung neutralisieren. Eine Mieterhöhung ist deshalb unwirksam, wenn energetische Vorteile durch Nachteile für die Nutzung einer Mietwohnung überwogen werden, stellte das Amtsgericht Charlottenburg im Januar 2018 klar. Das Gericht wies außerdem darauf hin, dass eine Mieterhöhung nach den §§ 559 ff. BGB voraussetzt, dass die Modernisierungsmaßnahme abgeschlossen ist.

    Ob dies für Deinen Fall zutrifft?

    Zudem ist eine Modernisierung ja nicht für die Ewigkeit. Nach etlichen Jahren wird diese evtl. wieder erneuert und kosten weiterhin Geld.

    So gesehen kann man auch argumentieren, das Haus zahlen die Mieter ab, aber diese wohnen das Haus auch ab und es bedarf ständig der Erneuerung, Modernisierung, Instandsetzung.

    Ich denke auch zum Nutzen der Mieter nicht nur zur Bereicherung der Vermieter.

    Die Haftpflicht des Vermieters hat das Geld nun komplett an diesen überwiesen. Jedoch überweist er uns den Teil der uns noch zusteht nicht weiter. Wir haben ihn jetzt bereits 2 mal per Mail kontaktiert und eine Frist gesetzt.

    Wenn Ihnen die Restsumme rechtmäßig zusteht und der VM überweist trotz Fristsetzung nicht sehe ich nur die Möglichkeit, entweder die Miete solange einzubehalten oder Mahnbescheid stellen. Den VM davon informieren.

    Wir haben einen 10.00 Liter Tank im Keller. Soviel ich weiß muss nur alle 5 Jahre der TÜV prüfen.

    Nun haben wir zum zweiten mal TÜV Gebühren berechnet bekommen.

    Ist das richtig?:(

    Nachdem die Gebühren ein Jahr später wieder berechnet wurden lässt darauf schließen, dass diese auf 5 Jahre verteilt wurden, in d.R. zu gleichen Teilen für jedes Jahr.

    Warum nun € 10,00 mehr berechnet werden weiß nur Dein Vermieter. Rechnung zeigen lassen!

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