Beiträge von Benjito

    Hallo zusammen,

    wir haben unseren Mietvertrag zum 31.12. gekündigt. Erst im Juli hatten wir 600 Euro für Heizöl im Voraus bezahlt. An den Heizkörpern befinden sich Verdamperstäbchen von xxxxxxxx. Unsere Vermieterin machte uns nun zwei verschiedene Vorschläge:

    1. Die Heizkosten werden im Juli 2019 erst wieder abgelesen. Die Kosten sollen dann durch 12 Monate geteilt und anteilig auf uns und den Nachmieter aufgeteilt werden. Dann würden wir eine entsprechende Summe zurück erhalten.

    2. Wir lassen eine Zwischenablesung auf eigene Kosten machen und verrechnen diese dann im Juli 2019 mit der turnusmäßigen Jahresabrechnung.

    Was mir Bauchschmerzen bereitet: wir sollen knapp ein Jahr lang auf die Rückzahlung unserer im Voraus bezahlten Ölkosten warten. War oder ist jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir seine Erfahrungen schildern? Wie ist die Rechtslage? Wie wird üblicherweise verfahren?

    Vielen Dank!

    Firmenname gelöscht, Datenschutz

    Grace

    An dieser Stelle ein kurzes Update: Hatte nun inzwischen Kontakt mit der Telekom. Sie haben mir bestätigt, dass in dem Haus weniger DSL-Anschlüsse vorhanden sind, als es Wohnungen gibt. Im Zuge der Initiative Netzausbau will die Telekom aber aufrüsten. Gestern kam ein Brief, laut dem die notwendigen Arbeiten voraussichtlich bis zum 24. Oktober erfolgen sollen.

    Ich halte euch hier auf dem Laufenden ...

    Hallo Guenni,

    danke für deine Antworten. Ich bin nun allerdings verwundert, was die 200 GB bei Vodafone angeht. War am Freitag in einem Vodafone-Geschäft und hatte extra gefragt, ob es zum Gigacube verschiedene Tarifoptionen gibt. Die Dame hatte gesagt, es gäbe nur die Option 50 GB mit der Einschränkung, dass keine HD-Videos möglich sind.

    Wenn ich über Funk uneingeschränkt und stabil surfen könnte, würde ich auf das Kabel sofort verzichten. Meine Endgeräte sind auch nur noch über WLAN mit dem Router verbunden und ich verlege dafür kein Netzwerkkabel mehr.

    P.S. warum ist "[Shop]" ein zensiertes Wort?

    Hallo zusammen,

    in unserer erst kürzlich gemieteten Wohnung haben wir ein Doppelwaschbecken im Bad. Einer der beiden Wasserhähne ist angeschlossen, der andere nicht. Darauf hatte der Vermieter uns auch hingewiesen und meinte, "wir müssten den anderen Wasserhahn nur an der Leitung anschließen". Jetzt habe ich aber gesehen, dass dazu weitere Bauteile (ein T-Stück und längerer Schlauch) notwendig sind. Außerdem ist der Ablauf vom Waschbecken ebenfalls nicht angeschlossen. Muss der Vermieter für die Instandsetzung aufkommen? Unsicher bin ich mir deswegen, weil wir ja eine Hälfte des Waschbeckens nutzen können.

    Zitat

    Ihr seit davon ausgegangen, fein und was genau steht im Mietvertrag bezüglich Internet?

    Hallo Grace,

    im Vertrag ist zum Thema Internet nichts erwähnt. Da steht aber auch nicht, "die Wohnung verfügt über Wasser und Stromanschluss" und dennoch haben wir beides. Vielleicht bin ich einfach zu jung, aber schnelles Internet gehört für mich so selbstverständlich zu einer Wohnung, wie eine Heizung.

    Hallo und danke für die Antworten. Wir hatten den Vermieter auf das Thema Internet angesprochen. Er hatte erwähnt, dass es über Telekom nicht so gut sei und einige Nachbarn daher über Vodafone surfen würden. Dass es sich dabei um den Gigacube handelt, hatte er nicht gesagt. Wir gingen einfach davon aus, dass er DSL meint, haben aber nicht noch einmal explizit nachgefragt.

    Diese Situation ist für uns vollkommen neu. Denn bisher hatten wir in allen Wohnungen einen DSL-Anschluss. Für mich war das bisher so selbstverständlich wie Wasser und Strom.

    Naja, auf jeden Fall müssen wir jetzt erst einmal die Antwort des Telekom-Technikers abwarten. Vorher mache ich mich wahrscheinlich einfach nur verrückt.

    Guten Tag,

    wir haben vor wenigen Tagen einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben. Tolle Wohnung in traumhafter Wohnlage zu einem bezahlbaren Preis. Allerdings scheint sich jetzt gerade der große Haken an der Sache zu zeigen: Die Wohnung befindet sich in einem Dorf mit 600 Einwohnern und hat anscheinend keine Anbindung an das Internet. Vor Unterzeichnung des Vertrags habe ich die DSL-Verfügbarkeit bei der Telekom geprüft. Das Ergebnis: "DSL 16000 ist an dieser Adresse möglich".

    Nun habe ich von einem Nachbarn erfahren, dass das Haus selbst wohl an der DSL-Leitung angeschlossen ist, diese Leitung aber nicht allen Wohneinheiten innerhalb des Hauses zugänglich sei. Der Vermieter hatte uns auf diesen Umstand nicht hingewiesen. Daraufhin bin ich noch einmal zur Telekom. Dort sagte man mir, die tatsächliche Verfügbarkeit könne nur ein Techniker vor Ort prüfen - das wird aber ein paar Wochen dauern. Auch hatte ich mich bei Unitymedia über einen Internetanschluss über Kabel erkundigt. Das funktioniert leider auch nicht, da das Haus nur über eine Satellitenantenne verfügt.

    Nun versuche ich gerade die rechtliche Situation zu entschlüsseln. 2013 hatte der Bundesgerichtshof ja bereits verkündet, Internet sei ein Grundrecht. Und die GroKo wollte ja eigentlich den Netzausbau vorantreiben. Konkret stellen sich mir nun folgende Fragen:

    • Hätte der Vermieter darauf hinweisen müssen, wenn kein DSL-Anschluss möglich ist?
    • Haben wir nun ein Sonderkündigungsrecht, wenn wir keinen Internetanschluss bekommen (meine Frau und ich arbeiten häufig von zuhause aus, da ist eine stabile Verbindung Voraussetzung)?
    • Kann der Hausbesitzer verpflichtet werden, jede Wohnung an die offenbar bestehende DSL-Leitung anzuschließen?

    Vielleicht war hier ja bereits selbst jemand in dieser Situation und kann mir seine Erfahrungen schildern.

    P.S. Eine Lösung über den Vodafone Gigacube (Mobilfunknetz) wäre auch nur eine Notlösung (begrenztes Datenvolumen, Videostreaming nicht in HD möglich).

    Vielen Dank,

    Benjito

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