Beiträge von declaire

    Hallo liebe Community,

    ich wohne zurzeit in einer 2er WG als Untermieter. Der Hauptmieter bezieht in einem Monat eine neue Wohnung und zieht damit 2 Monate vor Ende seines Vetrages (3 Monate Kündigungsfrist) aus der Wohnung aus.Da der Hauptmieter also gekündigt hat, muss ich also auch in 3 Monaten ausziehen. Allerdings möchte der Mitbewohner u.a. das Internet und die Waschmaschine mitnehmen. Diese Dinge gehören zu 100% ihm und es wurde in dem Standartvertrag lediglich die Mitbenutzung der Räume festgelegt, jedoch nicht die Nutzung des Internets etc..

    Allerdings wurde damals in dem Inserat ganz deutlich von der Verfügbarkeit einer Waschmaschine und des Internets gesprochen, bzw. das Vorhandensein wurde beworden. Wäre dies anders gewesen, hätte ich das Zimmer nicht angemietet (wer möchte schon ohne Internet leben).

    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Darf er das? Also etwas im Internet bewerben aufgrund dessen man sich für das Zimmer entscheidet, und dann vorenthalten in dem er früher auszieht und alles mitnimmt?


    Ich weiß eure Hilfe wirklich sehr zu schätzen !

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