Beiträge von Maria Theresia

    Hallo Zusammen,

    ich habe Mitte 2018 die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2016 erhalten.

    Ich habe meinen Vermieter nun darauf hingewiesen, dass die Forderung aus der Nebenkostenabrechnung verjährt ist. Dies vor dem Hintergrund, dass ich mit einigen Dingen im Mietverhältnis nicht zufrieden bin und der Vermieter dies ignoriert und teilweise ein m.E. teilweise unmöglich verhält.

    Er droht mir im Gegenzug nun mit Mieterhöhung (die er im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wohl auch umsetzen kann).

    Ich wäre grundsätzlich bereit gewesen, die verjährten Nebenkosten zu zahlen, wenn er mir für die stets mit Fehler behafteten und zumeist verspäteten Nebenkostenabrechnungen mal eine Entschuldigung/Erklärung geliefert hätte.

    Um nun eine "Befriedung" herzustellen, würde ich die Forderung aus der NKA unter dem Vorbehaltshinweis "keine Umsetzung einer Mieterhöhung" nun gerne zahlen.

    Kann ich, sofern der Vermieter sich nicht daran hält und nach meiner freiwilligen Zahlung trotzdem eine Mieterhöhung umsetzt, die freiwillig geleistete NK-Zahlung dann wieder zurückfordern?

    Vielen Dank für Eure Antworten Vorab.

    Maria Theresia

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