Beiträge von no-how

    Wow, hier hab ich ja gleich mal was los getreten.. :D

    Zusammengefasst ist die Kündigung zum 15.9 unwirksam, die ordentliche zum 30.11 aber wirksam, wenn der Eigenbedarf ausreichend begründet ist. Ist dieser nicht ausreichend begründet, könnte es bis zu einer 6 Monats frist kommen.. Richtig?

    Vielen Dank für die Antworten bisher.

    Insgesamt möchte ich eigentlich nicht ausziehen, aber da ich ja jeden Tag hierher nach Hause komme, möchte ich auch meine Ruhe und nicht ständig konfrontiert werden mit meinen Vermietern.. Es wird eine Spannung entstehen.

    Die ordentliche Kündigung würde ich sogar freiwillig anerkennen. Ich hätte damit kein Problem. Aber die außerordentliche möchte ich nicht anerkennen.. Einfach aus Selbstschutz.

    Ich kann sie ja auch irgendwo verstehen, sie möchte eben, dass ich so schnell wie möglich raus bin, damit sie die Wohnung beziehen kann und somit eine räumliche Trennung zu ihrem Mann hat.. Ob das sinnvoll ist für beide mag ich bezweifeln, aber ich glaube die wahren Gründe zu kennen, wofür sie die Wohnung in Zukunft brauch.

    Die meisten Einrichtungsgegenstände kommen klar von mir.

    Ich kann nun davon ausgehen, dass die außerordentliche Kündigung nicht wirksam sein kann?

    Hallo,

    Ich bin neu hier und habe mich hier angemeldet, in der Hoffnung etwas Beratung bzw. Eine Einschätzung zu bekommen.

    Ich habe ich Anhang einfach das Kündigungsschreiben gepostet, so gibt's keine Unklarheiten.

    Fakten:

    -Wohndauer 25 Monate

    -Teilmöbiliert bedeutet, Küche, paar Lampen, paar Teppiche, 2 Schränke. Rest ist meine.

    -Bewohne die Wohnung mit meiner Freundin, Mietvertrag ist mit mir geschlossen.

    -keine Mietschulden oder ähnliches

    -die angeblich mündliche Kündigung wurde mir nicht ausgesprochen, sondern mit wurde gesagt, dass ich mir bitte was neues suchen solle

    -die Wohnung befindet sich in einem 2 Familienhaus

    -separate Wohnungstüre, eine Haustüre

    Nun habe ich Angst, dass ich Mitte September auf der Straße sitze. Ich fange Ende August eine Vollzeit Weiterbildung an, deshalb ist es umso schwerer. Schwer ist aber auch der aktuelle Wohnungsmarkt. Insgesamt für mich nicht machbar innerhalb eines knappen Monats.

    Ist die außerordentliche Kündigung wie im 2. Absatz rechtskräftig oder kann ich dagegen Einspruch einlegen?

    Danke Mfg

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    Grace

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