Beiträge von Wiencke

    Aber im Grunde muss ich nicht frisch renovieren in Weiß? Farb Angaben stehen nicht im Mietvertrag!

    Ich hab vor ca 4j alle Räume gestrichen, demnach müsste ich doch höchstens die Küche das Bad und Duschen neu machen oder ?

    Und vielen Dank für eure Antworten.

    Hallo und Danke schonmal. Ich bekomme leider das Bild nicht auf die erlaubte Größe. Hier der ganze Text.

    1. Der Mieter ist zur ordnungsgemäßen Instandsetzung und Instandhaltung der Mieträume verpflichtet, soweit im folgenden keine abweichende Vereinbarungen getroffen sind.

    2. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderten Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: das tapezieren, anstreichen der Wände und der Decke, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Die Arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen.

    Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen inden Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein:

    In Küche,Bad und Dusche alle drei Jahre,

    In Wohn und Schlafräumen,Flur, Diele und Toiletten alle fünf J,

    In anderen Nebenräume alle sieben J.

    Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zusand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchzuführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteil können auch in weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.

    3. Kommt der Mieter den von ihm vorstehend übernommen Verpflichtungen trotz Fälligkeit und Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen; im Falle der Schönheitsreparaturen steht dem Vermieter dieses Recht erst bei Beendigung des Mietverhältnisses zu. Der Mieter hat auch nachweislich entstanden Mietausfall und die zur Beweissicherung und Ermittlung des Schadens notwendigen Kosten für ein Sachverständigengutachten zu ersetzen.

    Das ist denke ich das wichtigste

    Guten Tag.

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen. Es geht darum das ich meine Wohnung gekündigt habe und nun die Frage ist ob ich renovieren muss?

    Ich habe gelesen das wenn ein Mieter laut Vertrag -

    ( Ziffer 2) Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderten Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. ....

    Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein...... alle 3 und so weiter.

    Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zusand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchzuführt hätte.

    So wie ich das gelesen habe soll das unwirksame sein das er mich dazu verpflichtet?

    Desweiteren rückt er die Nebenkostenabrechungen seit 2013 nicht raus.

    Vielen Dank

    Y.Wiencke

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