Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung.
Wir haben uns, wie man wahrscheinlich auch merkt, vorher schon ein wenig eingelesen (z. B. auch hier im Forum) und uns mittlerweile mit dem Vermieter mithilfe eines Aufhebungsvertrages geeinigt.
Die Kommunikation des Vermieters nach Vertragsabschluss ist etwas unglücklich verlaufen. Die derzeitige Mietpartei hat z. B. Mängel verschwiegen, d. h. es steht ein größerer Renovierungsbedarf an. Auch der Eigenbedarf stimmt tatsächlich, bezieht sich aber nicht wie gedacht auf den beeinträchtigten Vater. Das Ganze ist gut nachvollziehbar Vorort bei einem Gespräch vermittelt worden und wir haben uns mit einer Abfindung zu Spritkosten und sonstigen Aufwänden (nach Eigenvorschlag des Vermieters um aus dem Vertrag zu kommen) auf eine beidseitige Aufhebung des Vertrages geeinigt.
Wir haben dazu einen Online Vordruck zur Klarstellung das es zu keiner Schlüsselübergabe etc. gekommen ist erweitert:
ZitatDieser Mietaufhebungsvertrag hebt einen Mietvertrag zwischen den vermietenden und mietenden Parteien auf, bevor ein Einzug der mietenden Partei stattgefunden hat und bevor das Mietverhältnis begonnen hat. Die mietende Partei hat das Grundstück nur zur Besichtigung betreten und weder Miete noch Kaution überwiesen. Jegliche durch den Mietvertrag begründeten Forderungen oder Verantwortungen werden mit diesem Vertrag nichtig. Außerdem ist es zu keiner Schlüsselübergabe gekommen.
und
ZitatDie Mieter treten nicht für Schäden oder den Zustand am Mietobjekt ein, sie werden aller Mieterpflichten enthoben. Es findet keine Schlüsselübergabe, Schadensprotokollierung, etc. statt, da die Vermieter nicht in Verantwortung gezogen werden können.
Mit freundlichem Gruß