Ich habe den Mietvertrag leider noch nicht vorliegen, nur die Konditionen. Er wird mir voraussichtlich aber demnächst übergeben.
Ich bin gerade im Internet auf folgenden Satz gestoßen: "Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Mietvertrags und nicht mit dem Beginn der Staffel-Laufzeit."
Also könnte ich theoretisch ausziehen, obwohl die Mietstaffelung noch im Gange ist? Ich war mir nicht sicher, wann diese 4 Jahre enden?
Ich hatte nämlich mehrfach diesen Satz gelesen:
ZitatDas Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.
Und war mir nicht sicher, was "seit Abschluss" bedeutet? Fangen die 4 Jahre dann erst ab 2020 mit der Staffelung an? Der obere Satz sagt ja nein, 2018 wie der Mietvertrag.