Beiträge von Thomas1337

    Gute Idee dem Vermieter einen "Handel" anzubieten. Ich habe einen Text aufgesetzt in dem ich dem Vermieter darum bitte das Mietverhältniss zu kündigen.

    Ich denke mal man kann hier nach dem Motto "Fragen kostet nichts" einfach mal nachfragen ob der Vermieter dem Handel zustimmt. Oder könnte das negative Konsequenzen nach sich ziehen?

    Ich wollte eigentlich das englische Wort für Handel schreiben aber das ist zensiert.

    ....

    Sehr geehrte ...,

    hiermit bitte ich Sie meinen Mietvertrag frühzeitig, außerordentlich zu beenden. Die Wohnsituation mit meinem Mitbewohner Max Mustermann stellt für mich eine unzumutbare Belastung dar. Ich habe nicht nur Angst um meine Gesundheit und mein Eigentum, sondern auch vor Übergriffen, wenn mein Mitbewohner im Vollrausch ist. Es kam zwar noch nicht dazu, diese Person ist für mich aufgrund seines Verhaltens jedoch unberechenbar.

    Seine unordentliche und dreckige Lebensweise war der Hauptgrund für mich das Mietverhältnis zu kündigen.

    Im Gegenzug biete ich Ihnen an, ihn eine Liste der Verfehlungen seinerseits, inklusive Beweisfotos, zu schreiben und auch als Zeuge vor Gericht aufzutreten. Das wäre auch in Ihrem Interesse, weil sich sein Zimmer in einem katastrophalen Zustand befindet und Schadensersatzansprüche entstanden seien könnten.

    Ich bitte Sie mir mitzuteilen ob sie einer einvernehmlichen Auflösungsvereinbarung zustimmen.


    Mit freundlichen Grüßen,


    ...

    Für mich wäre es super wenn ich so aus dem Vertrag kommen könnte. Ich überlege ob ich es wagen sollte den Brief abzuschicken oder doch lieber den "normalen" Weg gehen sollte.:/

    Vielen Dank für eure Antworten!:)

    Ich habe jetzt erst einmal ordentlich gekündigt und ich denke ich werde den Weg gehen den anitari beschrieben hat.

    Könnte man eine fristlose Kündigung notfalls "nachschieben"?

    Der Vermieter weiß darüber bescheid, dass diese Person Probleme hat, aber es interessiert ihn erstmal wenig solange er die Miete bezahlt. Ich befürchte Racheaktionen von meinem Mitbewohner, wenn er jetzt plötzlich eine Abmahnung wegen Unordentlichkeit bekommt.

    Er weiß dann garantiert dass ich ihn angeschwärzt habe.

    Er war vor einigen Monaten bereits fristlos gekündigt weil er ein halbes Jahr keine Miete gezahlt hat, ist aber trotzdem in der Wohnung geblieben. Solche Menschen rauszubekommen ist ja anscheinend viel zu schwierig.

    Also wurde der Vermieter nicht schriftlich darüber informiert.

    Wäre es möglich dass wenn ich ein Schreiben aufsetze, in dem ich glaubhaft und mit "Beweisen" beschreibe wie unerträglich die Situation für mich ist, dass der Vermieter sein OK gibt und ich aus dem Vertrag raus bin? Oder landet so etwas zwangsläufig vor Gericht?

    Wie sieht es in Punkto Rufmord, Beleidigung, üble Nachrede etc. aus wenn ich in den Briefen an den Vermieter Begriffe wie Messie verwende? Ich finde das beschreibt ihn ganz gut, ohne ihn jetzt damit beleidigen zu wollen.

    Hallo zusammen,

    ich habe mich in diesem Forum angemeldet um ein paar Ratschläge zu meiner Situation zu lesen. Ich bin für jeden Tipp dankbar.

    Ich möchte gerne mein Mietverhältnis (Einzelmietvertrag in einer 4er WG) fristlos kündigen und in eine Einzelwohnung ziehen. Der Grund dafür ist mein Mitbewohner.

    Ich wohne schon länger als er in dieser Wohnung, er wohnt hier schon ungefähr ein Jahr. Aber jetzt ist der Zeitpunkt wo ich endgültig keine Kraft mehr habe und mir auch ernsthaft Sorgen um meine Gesundheit mache.

    Erstmal etwas zur Situation:

    Mein Mitbewohner ist extrem dreckig, ein Alkoholiker, spielsüchtig und kriminell, es flattern des Öfteren Briefe von der Polizei ins Haus. Dieser Mensch hat ernstzunehmende psychische Probleme und ist für mich unberechenbar. Ich habe nicht nur Angst um meine Gesundheit und mein Hab und Gut, ich könnte mir auch vorstellen das er mal im Vollrausch durchdreht und mich verprügelt oder sonstiges.

    Bei seinem WG-Bewerbungsgespräch war ihm von alle dem natürlich nichts anzusehen.

    Ich muss permanent gegen sein Messie-Syndrom ankämpfen, sprich ihm immer hinterherputzen. Ich muss in regelmäßigen Abständen den komplett gefüllten Kühlschrank entsorgt, weil die Lebensmittel alle abgelaufen sind und der Schimmel schon aus den Tupperdosen rausquillt (alles von ihm). Sein Zimmer sieht original aus wie eine Messiewohnung, aus diesem Grund sitzt er den ganzen Tag in der Küche. Da ist es ja sauber weil ich da permanent aufräume. Würde ich mit dem permanenten putzen aufhören, würde die ganze Wohnung innerhalb einer Woche unbewohnbar sein.

    Er ist oft komplett betrunken und sitzt stundenlang auf der Toilette und übergibt sich. Also eine unzumutbare und extrem belastende Situation, hauptsächlich für mich.

    Ich habe immer "Beweisfotos" von allem gemacht, auch von seinem Zimmer.

    Alle Gespräche führen zu nichts. Ich habe es versucht, bin aber auch nicht sein Therapeut oder Pfleger.

    Mein Mitbewohner hat die ersten 6 Monate in der er hier gewohnt hat nicht einen Cent Miete oder Kaution bezahlt und ist hier trotzdem nicht rausgeflogen. Aus diesem Grund denke ich dass er nicht gehen wird und sehe ich für mich nur die Flucht. Ich kann mir es aber nicht leisten für den Übergang Miete für zwei Wohnungen zu bezahlen.

    Jetzt zu meinen rechtlichen Fragen:

    Im Mietvertrag steht ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Es sei denn ich ich schlage dem Vermieter " zwei wirtschaftlich und persönlich zuverlässige, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzmieter vor, die bereit sind in den Mietvertrag einzutreten. Andere Wohngemeinschaftsmitglieder haben Mitspracherecht bei der Auswahl der Ersatzmieter"

    Weiter steht da:

    "Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften"

    Meine Frage ist, ob mein Sachverhalt für eine fristlose Kündigung ausreicht, beziehungsweise was genau mit "richtet sich nach den rechtlichen Vorschriften" gemeint ist. Oder ob ich den ersten Weg wählen muss/sollte. Also mir selbst einen Nachmieter suchen soll.

    Vielen Dank !:)

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