Beiträge von PaRo

    Hallo liebe Mitglieder,

    ich habe sowohl letztes Jahr als auch dieses Jahr eine Mieterhöhung bekommen.

    Letztes Jahr habe ich letztendlich die Zustimmungserklärung unterschrieben.

    Die Vermietfirma schreibt dieses Jahr erneut sinngemäß:

    Die Kriterien für eine ortsübliche Anpassung treffen zu:

    - Grundmiete liegt unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.

    - Grundmiete blieb in vergangenen 15 Monaten unverändert.

    - Anpassung der Grundmiete blieb in vergangenen drei Jahren unter 20 %.

    Anpassungen der Nebenkostenvorauszahlungen sowie Anpassungen nach Modernisierungen bleiben hierbei unberücksichtigt.

    49 m²

    Baujahr 1949

    Baualtersklasse 1977 - 1985

    Wohnlage C

    Es wird der Mittelwert aus dem Mietspiegel herangezogen.

    Teilmodernisierung Bad

    Aufgrund der oben aufgeführten Teilmodernisierung (Anmerkung.: Ich kann in dem Schreiben keinen diesbezüglichen Absatz finden, die Information über eine Badsanierung in 1999 erhielt ich letztes Jahr auf Nachfrage) sieht der Mietspiegel die Eingruppierung in eine um 20 Jahre vom Modernisierungsjahr abweichende Baualtersklasse vor.

    Daher entspricht die Baualtersklasse nicht dem ursprünglichen Baujahr des Objektes.

    Nun wird mit der Einreichung einer Zustimmungsklage gedroht, verbunden mit Gerichtskosten in Höhe von mindestens 105,00 EUR.

    Zusätzlich erhielt ich heute eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 10,50 EUR.


    Wie ist Eure Meinung in diesem Fall, was sind Eure Tips?

    Vielen Dank im voraus!

    PaRo

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