Beiträge von fredanjastoll

    Hallo,

    Ich moechte gern wissen ob die Klausel zur Schoenheitsreparatur in unserem Mietvertrag (s. Dateianhang) so rechtsgueltig ist und ob mir der Vermieter seinen Handwerker auferlegen muss ob der am teuersten ist.

    Wir verlassen nach 2 Jahren und 3 Monaten ein Haus welches wir gemietet hatten. Das Haus war saniert als wir eingezogen sind. Die Decken sind einwandfrei, an den Waenden ein paar kleine Spuren, sonst alles einwandfrei, keine farblichen Veraenderungen etc.

    Der Vermieter verlangt 40% der Renovierungskosten (s. Klausel) , und hat sich eine Firma ausgesucht die mehr als 40% teurer ist als alle der 5 anderen Kostenvoranschlaege die ich machen lassen habe.

    1. Ist die Klausel so rechtswirksam?

    2. Kann mich der Vermieter verpflichten, 40% des teuren Handwerkers zu bezahlen?

    Vielen Dank fuer Eure Hilfe!! Mit besten Gruessen, Anja

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    Grace

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