Beiträge von SarahG

    Habe meiner Vermieterin die Abrechnung unter die Nase gehalten und gesagt, dass wir ja dafür zahlen und es daher schwachsinnig wäre dann trotzdem uns um den Garten zu kümmern. Sie war etwas verstutzt, als hätte ich sie ertappt... Dann meinte sie "Ja aber dann müssten sie halt weniger NK zahlen wenn sie es selber machen würden" Danke für die Info, die sie mir aber vorher nicht gesagt haben dass sie dann die NK kürzen würden. Nun gut.. haben das dann auch geklärt.

    Heute kam die dann wieder an und hat geklingelt, mein Freund ging an die Tür und sie wollte nun einen Besichtigungstermin vereinbaren um die Wohnung anzuschauen bzgl Sauberkeit. Weil sie, als sie das letzte Mal hier war als mein Mitbewohner auszog, Staub und Spinnenweben fand ... Ich war leider nicht dabei, er hat es einfach akzeptiert und die kommt jetzt Morgen Abend. Soweit ich weiß, habe ich doch das Recht, sie Morgen nicht reinlassen zu müssen, weil der Grund nicht legitim für ein Hausbesuch ist, oder? Die Ordnung in meiner Wohnung geht ja auch nur uns was an und nicht meinem Vermieter.. außer natürlich ich vermülle die Wohnung und es kommen Ungeziefer (Was aber nicht der Fall ist!). Man sagte mir, dass ich sie einfach reinlassen soll damit es nicht noch mehr Stress gibt. Aber ich will die nicht in meiner Wohnung haben, erstrecht nicht wegen so einem Grund.

    Ganz sicher nicht. Die jährlichen Kosten der Gartenpflege werden anteilig auf die Nutzer umgelegt.


    Und wo ist nun dein Problem?

    Die Kosten fallen tatsächlich an, also darf sie der Vermieter umlegen.

    Ich habe auch mit meinen Nachbarn darüber geredet, auch die können sich erinnern, dass sie sich aussuchen konnten ob man mehr Nebenkosten zahlen möchte und sich daher nicht um die Gartenpflege kümmern muss. Bei denen in der Abrechnung steht genau das gleiche wie bei mir. Ich soll also für die Gartenpflege zahlen und diese gleichzeitig auch ausführen müssen? Das ergibt doch gar keinen Sinn. Wenn die die NK senken würden, dann würde ich das ja verstehen und einsehen, dass ich mich um die Pflege des Gartens kümmern soll. Aber ich zahl doch dafür.

    Mit eigentlich kommen wir nicht weiter, hier ist die tatsächliche Zahlung laut Betriebskostenabrechnung gemeint, denn ihr werdet ja keine Pauschale für Nebenkosten monatlich zahlen, oder doch?

    Habe jetzt die alte Abrechnung vom letzten Jahr von meinem ehemaligen Mitbewohner bekommen. Also wir zahlen jeden Monat einen festen Betrag für die Gartenpflege. Die ist da mit aufgelistet.


    Wer sagt denn das Du für einen Gärtner zahlst?

    Das die Kostenart aufgelistet ist bedeutet nicht das der VM einen Gärtner anstellen muß.

    Das ist so wie mit dem Aufzug was Köbes als Beispiel angeführt hat. Wenn es keinen Gärtner gibt muß der Vermieter keinen anstellen.

    Ob Du zur Gartenpflege verpflichtet bist ergibt sich aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung.

    Unsere Vermieter haben ja einen Gärtner der auch fast täglich da ist. Wir teilen uns ja den Vorgarten und er hat da immer den Rasen gemäht und sich um Unkraut etc gekümmert. Und laut der Abrechnung zahlen wir für die Gartenpflege.

    Hallo, ich wohne in einem Zweiparteien-Haus (Wohne mit Freund im Erdgeschoss, über uns unsere Nachbarn). Unsere Vermieter wohnen direkt neben an in ihrem eigenen Haus.

    Seit ungefähr einem halben Jahr, nachdem mein alter Mitbewohner auszog und mein Freund einzog, haben sich unsere Vermieter um 180 Grad gedreht und sind nur noch am meckern wegen Kleinigkeiten.

    Ich wohne hier schon seit gut drei Jahren, hatte vorher nie Probleme mit denen... bis jetzt.

    Die kommen plötzlich an und verlangen von uns, dass wir den Rasen mähen, weil das ja angeblich so im Mietvertrag steht. (Fällt ihr erst nach drei Jahren auf?) Die haben einen eigenen Gärtner der sich immer darum gekümmert hat. Aber! In unseren Nebenkosten zahlen wir ebenfalls für den Gärtner! (So stand es zumindest letztes Jahr auf der Nebenkostenabrechnung) Die Abrechnung allerdings hat mein alter Mitbewohner, welchen ich zwar schon kontaktiert habe, aber noch keine Antwort bekam.. habe daher noch keinen handfesten Beweis für die Vermieterin. Daher meine Frage zu einem Teil unseres Mietvertrages, wo drin steht:

    "Neben der Grund-/Nettomiete sind sämtliche Betriebskosten gemäß §§ 1, 2 der Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung vom Mieter zu tragen. Dies sind insbesondere folgende Kostenarten (Die Auflistung begründet keinen Anspruch auf Schaffung der Einrichtung, wenn eine solche nicht existiert):"

    ...

    j) die Kosten der Gartenpflege

    ..."

    Den unterstrichenen Satz versteh ich nicht 100%. Also die Kosten der Gartenpflege sind in den Nebenkosten enthalten, oder nicht?

    Und kann der Vermieter uns vorschreiben, wie oft wir die Fenster putzen sollen und die Spinnenweben bei unserem Eingang (wir leben recht ländlich, da macht man die Spinnenweben weg und 2 Tage später sind die wieder da..) Die Spinnenweben sieht die Vermieterin aber erst, sobald sie direkt vor unserer Tür steht (die sind über unserem Eingang, an der Decke) Man kommt da an die nur dran, wenn man einen langen Besen nimmt und sich auf einen Hocker stellt.

    Aufjedenfall sind die sehr pingelig geworden. Die möchte auch demnächst wieder in unsere Wohnung rein um zu gucken ob alles ok ist?! Ich habe gelesen, dass man den Vermieter nur dann reinlassen muss, wenn es auch wirklich einen Grund gibt. Und nicht nur weil wir die Spinnenweben draußen nicht wegmachen.

    Ich hoffe, ich habe es nicht zu verwirrend erklärt. Falls noch weitere Fragen diesbezüglich sind, beantworte ich die gerne. Möchte auch nur wissen, was genau meine Rechte als Mieter sind.

    Danke!

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