Beiträge von mhmpl

    Hallo!

    Wir haben von unserem Vermieter (Hausverwaltung) vor ein paar Tagen eine Nebenkostennachzahlung für 2017 erhalten.

    Da die Höhe der Nachzahlung fast 1000 EUR beträgt sind meine Frau und ich natürlich stutzig geworden und baten bei der Hausverwaltung um Einsicht in die Unterlagen.

    Der Mitarbeiter bei der Hausverwaltung gewährte uns Einblick in die Belege und zeigte uns eine Rechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft, in der unter anderem Mahn- / Rechtsanwaltskosten aufgeführt waren. Auf Nachfrage erklärte er uns, dass diese Kosten aus einem Rechtsstreit der WEG gegen einen Wohnungseigentümerin bzw. dem einstigem Bauherrn der Wohnanlage herrühren.

    Die Kosten für den Rechtsstreit wurden in der Nebenkostenabrechnung unter dem Punkt "Straßenreinigung" abgerechnet.

    Der Mitarbeiter der Hausverwaltung sagte, die Rechnung sei auf die Mieter umlagefähig, da sie von der Wohnungseigentümergemeinschaft an die Hauseigentümer (bzw. Vermieter) gestellt wurde.

    Wir fragen uns jetzt natürlich, ob unser Vermieter die Kosten für den Rechtsstreit auf uns Mieter umlegen darf.

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