Beiträge von Undercover

    Wenn die Vermüllung extrem hoch ist und keine Besserung zu erwarten ist, ja.


    2-4 Tage wären hier ausreichend.

    Also da zur Zeit aber eine Verbesserung zu erwarten ist, und er schon kräftig gearbeitet hat, kann er erst einmal beruhigt sein. Zudem er angeboten hat bis in vier, fünf Wochen zu beseitigen. Hoffen wir mal, dass es jetzt nicht nur an den ersten Tagen ist, sondern auch er weiterhin so am Ball bleibt! Sonst trete ich ihm einfach mal in den Arsch. :P
    Und hoffen wir mal, dass die Vermieterin auch nicht ihre Meinung ändert.

    2-4 Tage? Ok. Danke!

    Vielen lieben Dank, Leipziger82 für Deine Mühen und Antworten.

    Ich wünsche eine schöne Woche!

    Bei welchem Amt will die Vermieterin das melden? Ordnungsamt? Selbst wenn sie das dort meldet, wird das Amt rein gar nichts unternehmen. Die Wohnung ist Privatsache/Privateigentum des Vermieters, so dass eine öffentliche Behörde hier gar nichts unternehmen wird.

    Der Mieter soll einfach schnellstmöglich die Wohnung vom Müll beräumen und hoffen, dass der Vermieter hier keine Abmahnung oder Kündigung ausspricht.

    Da irrst Du dich. Nach § 809 BGB hat der Vermieter grundsätzlich das Recht, sein Eigentum zu besichtigen. Da die Wohnung im Vergleich zu anderen Sachen aber besonders geschützt ist, braucht der Vermieter in der Regel einen Grund.

    Die Tatsache, dass die Wohnung vermüllt war, dürfte hier Grund genug sein, so dass er mit entsprechender Terminankündigung die Wohnung betreten darf.

    Erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Er hat um eine Frist von fünf Wochen gebeten, dies wurde so akzeptiert. Allerdings war das auch ein hin und her. Eine gemeinsame Lösung, z. B. eine Kontrolle Anfang / Mitte August und weitere Kontrollen darauf wurden erst einmal abgelehnt, was in meinen Augen nicht unbedingt auch in Sachen des Mieters ist, der sich ja wirklich bessern möchte. Er möchte das nun mit einem Nachbarn vereinbaren, dass dort regelmäßig mal rein geschaut wird.

    Eine Abmahnung oder Kündigung ist aktuell nicht vorhergesehen. Wäre aber eine fristlose Kündigung (ohne vorherige Abmahnung) rechtens? Vor allem wenn der Mieter bereit dazu ist alles zu beseitigen, Besserung zu loben und gemeinsame Lösungsansätze anbietet. Und Besserung ist in Sicht!

    Zu welchem Amt sie gehen möchte, weiß ich allerdings nicht. Das wurde nur angedroht und sogar mit Bußgeld. Was mich am Anfang auch verwirrt hat und meine Recherchen im Internet nichts gegeben haben. Die Wohnung, ohne Terminankündigung, darf allerdings nicht betreten werden, oder? Da zur Zeit ja auch keine Gefahr besteht. Wie viel Tage vorher muss das angekündigt werden?


    MfG

    Hallo,

    aus der Wohnung des Nachbarns drang schlechter Geruch. Es wurde der Vermieterin gemeldet. Es stellte sich heraus, dass diese vermüllt ist. Der Mieter aber stets seine Miete pünktlich bezahlt hat. Die Vermieterin will jetzt zum Amt gehen und dies melden. Natürlich hat der Vermieter nun unglaubliche Angst. Was hat der Mieter nun zu befürchten? Bußgeld? Eine Verwarnung seitens des Amtes? Wie werden sie tätig und wie lange dauert so etwas?
    Der Nachbar hat auch angeboten ihm eine Frist von 4 Wochen zu geben, er hatte eine harte Zeit durch gemacht, was die Vermieterin auch nach mehrfachen bitten, abgelehnt hat.

    Eine Kündigung droht ihm nicht, das hat die Vermieterin gesagt, auch wenn Angehörige von ihr anderer Meinung waren. Laut Aussage der Vermieterin droht dem Mieter nun ein Bußgeld in Höhe von mehreren Hundert Euro. Ist dies so korrekt?

    Ich kann den Beitrag leider nicht mehr editieren. Die Wohnung darf aber, da man weiß dass dort keine Gefahr mehr besteht, nicht mehr seitens der Vermieterin oder der Behörden betreten werden. Sehe ich das richtig? Und was wäre, wenn dagegen verstoßen werden würde?

    Ich bedanke mich schon einmal im Voraus!

    MfG

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    Grace

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