Beiträge von MAPO

    Hallo

    Danke für deine Antwort .

    Nebenkosten zahl ich 50€ im Monat.Könnte doch jetzt theoretisch von meinen Vermieter die

    Nebenkostenabrechnung der letzten drei Jahre fordern,und wenn er sie nicht vorlegen kann

    die Kosten für die letzten drei Jahre zurückzuverlangen bis er sie vorlegen kann?

    Vorlegen wird er sie wohl nicht können da er für das ganze Haus keine NKA machtUnd darf er das überhaupt nachträglich?


    Wie sieht es den mit den Schönheitsreparaturen laut Vertrag aus?

    Hab die Wohnung vor 11 Jahren Frisch gestrichen mit neuen Laminat bekommen.

    Und wie bereits geschrieben Vermieter weigert die Wasserflecken oder das Fenster zu reparieren.

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    auf der suche nach Hilfe bin ich auf euer Forum gestoßen und hoffe mir kann geholfen werden:-)

    Folgende Frage:Wohne seit 11 Jahren in meiner Mietwohnung und möchte ausziehen.Ich habe noch nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten.

    Der Vermieter sagt das die Nebenkosten pauschal abgerechnet würden und von daher keine Jahresabrechnung von nöten sei.

    Aus diesem Grund hat er mir auch eine Wassergeldrückzahlung der Stadtwerke verweigert.

    DerVermieter weigert sich diverse Reparaturen wie z.b Wasserflecken an der Wohnungsdecke oder nicht mehr richtig

    schließendes Fenster im Badezimmer(dadürch Feutigkeit und leichter Schimmel)durchzuführen.

    Habe mal Teile meines Mietvertrages eingescannt mit der bitte mal drüber zu schauen ob Klauseln unwircksam sind und wie es sich mit den Nebenkosten verhält.

    §17 Zusätzliche Absprachen würde mich auch Interessieren.ob das so rechtens ist das ich alleine für die Wartung des Gasgeysers verantwortlich bin.

    Vielen lieben Dank in Voraus



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