Hallo,
Der Titel mag ein wenig verwirrend wirken. Der Sinn ist aber schnell erklärt. Bisher gab es in unserem 6 Parteien Haus keine Hausordnung, die Reinigungsarbeiten oder Schneeräumen etc. von den Mietern verlangte. Auch in den Nebenkosten war kein Betrag dafür vorgesehen. Diese Arbeiten wurden bisher von dem Vermieterpaar ohne extra Verrechnung durchgeführt. Vor kurzem kamen sie mit dem Ansinnen auf uns Mieter zu, neben einer Mieterhöhung (Kaltmiete) auch eine Hausordnung einzuführen, nach der die Mieter zukünftig folgende Arbeiten selbst im Wechsel durchzuführen bzw. durchführen zu lassen hättten:
- Reinigen / Putzen Treppenhaus und weitere gemeinsam genutzte Bereiche
- Bereitstellung aller Müllbehälter, -säcke etc. zur Abhohlung zu entsprechenden Terminen
- Schneeräumen innerhalb des Grundstücks, sowie der Gehwege außerhalb nach üblichen Regeln
Da ich nicht mehr erwerbsfähig und dadurch auch leistungsfähig, sowie in meiner Beweglichkeit extrem eingeschränkt bin, müßte ich mir jemanden suchen, der diese Arbeiten gegen Bezahlung für mich erledigen müßte. Ich hatte aber trotzdem Vrständnis für das Paar und erklärte mein Einverständnis. Das änderte sich allerdings, als sie danach noch auf eine Mieterhöhung (kalt) von 330 auf 390, also etwas über 18% bestanden. Nicht schön, aber ja zulässig und nicht das Thema, wenn nicht auch neue Hausordnung. Deshalb jetzt meine Überlegung und der Wunsch, Eure Meinung hierzu zu hören:
Wenn bisher keine Kosten für o.g. Arbeiten verrechnet wurden, so wurden diese ja wohl praktisch mit der Kaltmiete abgegolten.
Wenn dieser "Service" jetzt nicht mehr vom Vermieter erbracht wird und ich jetzt jemanden für die Durchführung anheuern muß, bedeutet dies doch eine Minderung der Leistungen, die ich für meine Miete vom Eigentümer erhalte.
Um das Niveau des gesammten Paketes konstant zu halten habe ich also einen zusätzlichen Aufwand (Kosten für o.g. Arbeiten) zu tragen.
Gleiches Niveau zu höheren Kosten. Dies stellt effektiv doch nichts anderes dar, als eine zusätliche versteckte Mieterhöhung, Oder ?
Wäre es deshalb nicht konsequent, bei der Beurteilung der geforderten Erhöhung der Miete ( 20%-Grenze) neben der reinen Erhöhung der Kaltmiete auch einen Betrag für die Leistungsminderung, bzw. den Erhalt des Leistungsspecktrums anzusetzen ?
Liege ich da mit meiner Meinung da jetzt völlig daneben, oder wie seht ihr das ?![]()