Richtig, aber eine Zwangsräumung geschieht erst dann, wenn ein Gerichtsurteil vorliegt. Und je nach Überlastung der Gerichte gehen etliche Monate ins Land.
Man wird die Kaution dafür verwenden, wofür sie gedacht ist, nämlich für fehlende Mieten oder Schäden an der Wohnung.
Und da wundert es mich, dass du von Kaution schreibst, denn in der Regel erwirbt man als Bewohner einer Genossenschaftswohnung hochverzinsliche Anteile und zahlt keine Kaution. Schau mal in den Mietvertrag.
DANKE !
Die Antworten helfen mir schon weiter, auch wenn sie meine Befürchtung bestätigen. Das mit der Kaution sehe ich mir heute gleich nochmal an.
Aber wenn es sich doch um eine Kaution handelt und er sagen wir mal bis 01.08.2018 in der Wohnung bleibt - wird mir von der Kaution nur die fehlende Miete abgezogen (und Schäden wenn vorhanden), also könnte es sein dass ich nicht die ganzen 2.000,- EUR verliere ?
Danke !!
Liebe Grüße