Beiträge von mietinger

    Hallo zusammen,

    ich bekam vor ca. 2 Jahren von meinem Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen. Dieses akzeptierte ich: neue Miete lag im Mietspiegel, 20% Erhöhung lag innerhalb der Kappungsgrenze.

    Nun bekomme ich ein zweites Mieterhöhungsverlangen. Die neue Miete liegt im Mietspiegel, die Mieterhöhung beträgt 15% (neue Kappungsgrenze).

    Aber jetzt bezieht sich doch die Kappungsgrenze auf den Zeitraum von 3 Jahren !? Also ist dieses Mieterhöhungsverlangen ungerechtfertigt !? Was sollte ich jetzt machen? Zustimmung verweigern? Dieses begründen? Nichts tun und alte Miete weiterzahlen?

    Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

    mietinger

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!