Hallo zusammen,
unsere Kollegin hat es derzeit sehr schwer in ihrer Wohngemeinschaft, und ich benötige in einer spezifischen Situation rechtlichen Rat, den ich ihr zukommen lassen kann. Ich möchte allen die Details ersparen und komme zur aktuellen Situation:
Meine Kollegin (nachfolgend A genannt) hat seit dem 15. März 2017 ein Untermietverhältnis in der Wohnung einer weiteren Person (nachfolgend G genannt).
Am 13. Mai 2018 übergab A das Kündigungsschreiben zum nächstmöglichen Zeitpunkt an G, wobei die Kündigungsfrist eigentlich zum 15. August hin sein sollte, aber laut der Gesetzmäßigkeiten (zumindest laut einem Kommentar von G) zum Ende des Monats sein muss. G hat dieses Schreiben persönlich erhalten und als Empfangsbestätigung unterschrieben (ein Foto des unterschriebenen Schreibens liegt mir vor).
Ein wenig später wurde A von G gebeten, die Kündigung so verschieben, dass das Untermietverhältnis zum 31. Dezember endet. A hat mündlich eingewilligt, weil sich die persönlichen Wogen scheinbar geglättet haben. Uns ist bekannt, dass es für diese Einwilligung weder Zeugen noch anderweitige, eindeutige Belege gibt - nur Hörensagen und WhatsApp-Nachrichten an Dritte, die nicht anwesend waren.
Wenig später zeigte sich jedoch das absolute Gegenteil, und vor 3 Tagen forderte G von A eine Verschriftlichung der Kündigungsverschiebung, und sprach anschließend diverse Zutritts- / Nutzungsverbote für Teile der Wohnung aus (bspw. der Balkon oder das Schlafzimmer von G). A hat eine solche Verschriftlichung (und damit auch ihre Unterschrift dafür) bisher verweigert, und wir haben ihr heute dabei geholfen, ein paar der wichtigsten Dinge zu ihren Eltern zu bringen, wo sie vorerst bleiben möchte.
Meine Fragen sind jetzt:
- Wie kann man hier die rechtliche Lage einschätzen?
- Darf G von A eine solche Unterschrift einfordern?
- Muss A der Forderung nachkommen?
- Wie viel Rechtsgültigkeit besitzt die mündliche Absprache?
- Steht die mündliche Absprache über der schriftlichen, bestätigten Kündigung?
Ich freue mich über Feedback ![]()