Beiträge von mieteben

    ok, Vielen Dank. Die Frage ist aber ob ich als Kündigungsgrund ein Eigenbedarf angeben kann. denn wir wollen ja Wochenendhaus als Wochenendhaus auch nutzen. Also eine gelegentliche Nutzung am Wochenenden und in den Ferien. Und der Mieter hat dort seinen Erstwohnsitz angemeldet.

    Ob das so durchgehen kann?

    Hallo Forum,

    habe gedanken mir ein Wochenendhaus zu ersteigern.

    Es handelt sich um eine Zwangsversteigerung und laut Bauamt handelt es sich um Wochenendhaus.

    Dabei gibt es ein Problem, das Haus ist zur Zeit vermietet und der Mieter hat wahrscheinlich seinen Erstwohnsitz dort angemeldet.

    Haus ist in einem sehr schlecht baulichen Zustand und verfügt nicht mal über Doppelverglasung.

    Dach ist undicht. Somit ist das Haus eigentlich nicht bewohnbar.

    Welche möglichkeiten habe ich Mietvertrag aufzulösen?

    Und welche Risiken soll ich in Acht nehmen?


    Wir wollen Wochenendhaus für uns als Ferienhaus und Wochenendhaus nutzen.


    Vielen Dank für jede Antwort im Voraus

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