Hallo Zusammen,
ich hoffe dass mir hier jemand helfen kann, da ich im Internet keine klaren Aussagen gefunden habe.
Letztes Jahr zum Juli habe ich meine Mietwohnung gekündigt. Es fand auch eine gemeinsame Abnahme statt, welche in einem Protokoll festgehalten wurde. In diesem Protokoll wurde beschrieben, dass die Leistung überstrichen waren (stimmt tatsächlich, habe ich auch direkt zugegeben), allerdings habe ich mich mit der neuen Mieterin einigen können, dass wir das unter uns klären werden (mit Zustimmung der Maklerin). Des Weiteren wurde die Einbauküche als sehr verschmutzt dargestellt. Auch hier gebe ich zu, dass ich sie noch nicht komplett gereinigt hatte, was auch daran lag, dass der Termin zur Abnahme 10 Tage für Ende des Monats festgelegt wurde da die Maklerin danach im Urlaub sei. Ich steckte also noch mitten im Umzug und kam einfach noch nicht dazu. Die Geräte und Schränke waren aber alle voll funktionsfähig und nicht beschädigt.
Im Protokoll wurde nichts zum Thema Kaution festgehalten und bei dem Termin wurde dazu auch nichts erwähnt.
Nun ist fast ein Jahr vergangen und ich warte immer noch auf die Kaution. Muss der Vermieter bei Einbehalten der Kaution eine Art Benachrichtigung übermitteln oder darf er diese wortlos einbehalten? Wären die oben beschriebenen Mängel ein Grund dafür um die Kaution einzubehalten?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!