Beiträge von Cptn

    Der Mieter hat gegen den Vermieter einen auch klageweise durchsetzbaren Anspruch auf Nachweis der gesetzeskonformen Anlage der Mietkaution, vgl. LG Düsseldorf WuM 1993, 400. Hierzu steht ihm ein Auskunftsanspruch gegen den Vermieter zu (§ 666 BGB), der auch die Angabe der Kontonummer und der Kündigungsfrist beinhaltet, vgl. AG Frankfurt NZM 2001, 808. Bis zur Pflichterfüllung durch den Vermieter kann der Mieter die Miete bis zur Höhe der vereinbarten Sicherheitsleistung gem. § 273 BGB zurückhalten. Hat der Mieter die Sicherheit in Raten zu leisten, steht ihm solange das Zurückbehaltungsrecht an den weiteren Raten zu, bis der Vermieter die Erfüllung der gesetzeskonformen Anlage nachweist, vgl. Bamberger/Roth/Ehlert BGB 2. Auflage 2008, § 551 Rn. 34.

    Guten Tag,

    ich muss etwas weit ausholen damit das alles verstanden werden kann.

    Es wurde ein 5 Parteien Haus gebaut, der Geldgeber ist nicht der Vermieter, sondern hat einen Mittelsmann beauftragt das Haus zu bauen und zu vermieten. Geldgeber und Erbauer streiten sich, 4 Wohnungen gehen an den Geldgeber, 1 an den Erbauer des Hauses. (Keine Ahnung, die hatten scheinbar irgendwelche Verträge)

    Wenn dazu Fragen sind, einfach stellen!

    Ich wohne in der Wohnung des Erbauers. Die Wohnungen sind alle baugleich. Miete und Nebenkosten Zahle ich an meinen Vermieter, den Erbauer.

    2016 war ich der Erstbezug und konnte auch über nichts Klagen. Die Nebenkostenabrechnung 2016 war absolut in Ordnung und wies keine Mängel auf. Im Laufe des Jahres 2017 wurde ich dann vom Besitzer der anderen 4 Wohnungen angesprochen, das er meine Nebenkosten zahlt, und im Rechtsstreit mit dem Vermieter meiner Wohnung ist und dieser die von mir geleisteten Zahlungen der Nebenkosten nicht weiter leitet. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich meinen Vermieter bereits 2x angesprochen, er Möge mir einen Nachweis über meine gezahlte Kaution und deren Unterbringen darlegen. Bis heute habe ich keinen Nachweis erhalten.

    Jetzt ist die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2017 eingetrudelt und alle Belege sind aus dem Jahre 2016, Kopien von der Nebenkostenabrechnung 2016. Ich habe einen Mietvertrag bis 2020.

    Jetzt kommt es zu meiner Frage:

    Kann ich fristlos die Wohnung kündigen da mein Mieter mir keinen Nachweis über meine Mietkaution erbringt

    Kann ich fristlos Kündigen weil mein Vermieter mich in der Nebenkostenabrechnung betrügt (falsche Belege)

    (Was muss ich beachten?)

    Ich habe 2 Mieten einbehalten, Aufgrund des fehlenden Nachweises des verbleibs meiner Mietkaution, dieses war bereits im Dezember und Januar. Logischerweise hätte mich der Vermieter raus schmeissen müssen.

    Mein Vermieter ist mit mehreren Firmen Insolvent gegangen, hat den Namen gewechselt und so weiter, alles im letzten Jahr.

    Ich habe das Gefühl, ich komme nicht um einen Anwalt drum herum!

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