Beiträge von yatoyo

    Hallo,
    eine ältere Dame (73) wohnt seit 30 Jahren in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses. Der Vermieter (Anwalt) hat eine Mieterhöhung zum 01.05.2010 (!) gefordert, die wegen dem rückliegenden Datum abgelehnt wurde. Erneute Forderung des Vermieters nach Mieterhöhung zum 01.05.2011, das jetzt bis Ende März unterzeichnet zurückgegeben werden soll. Begründung liegt auf Vergleichswohnungen, die aber nur mit Adresse, nicht Lage (welche Stockwerk o.ä.) geschweige denn Mietername (zur Erkundigung dort ob es stimmt oder wirklich vergleichbar ist) angegeben sind.
    Vermuteter Hintergrund: hier (Hannover) soll einMietspiegel eingeführt werden, den es momentan nicht gibt.
    Desweiteren schon Ankündigung, dass 2012 wieder erhöht werden soll.
    Folgende Fragen sind der Dame (und ihrer Freundin (84), die in der Nachbarwohnung lebt) jetzt offen:
    welche Kündigungsfrist (Vertrag ist 30 Jahre alt, es gab doch zwischenzeitlich Änderungen, oder?)
    Forderung des Vermieters rechtens mit den vagen Angaben oder welche Angaben noch forderbar?
    Gibt es eine Deckelung, dass z.B. bis max. XY % der jetzigen Miete erhöht werden darf?
    Erneute Erhöhung 2012 rechtens, wenn dann Mietspiegel vorliegt?
    Wenn die Dame nicht unterschreibt, kann Vermieter dann gleich kündigen oder muss er nochmal mahnen zu unterschreiben?
    Vom Bauchgefühl würden wir auf konkretere Angaben zum genaueren Vergleich drängen und gleichzeitig erst einmal die Mängelbeseitigung einfordern (Heizung wurde zwischenzeitlich repariert, weiter vorhanden ist bröckelnder Putz an Balkondecke).
    Wären für Antworten der Fachleute unter Euch echt dankbar. Habe versprochen wir versuchen auf diesem Weg an Infos zu kommen...
    Habt lieben Dank
    Sandra

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