Beiträge von Foxy82

    mich hat das eben nur verwirrt...zumal ja weiter oben bei §7 steht die Wohnung ist so bei Auszug zu übergeben wie bei Einzug.

    Und dann eben bei §9 diese Regelung.


    Naja...ich würd jetzt sagen das einzige wo ich als renovierungsbedürftig empfinde wäre wenn die eine Wand im Wohnzimmer...der rest empfinde ich als ok.

    Aber empfinden ist ja relativ!?

    Hallo ihr lieben,

    leider habe ich zwar einiges gefunden zu dem Thema aber ich bin immer noch verwirrt...

    Und zwar steht in meinem Mietvertrag folgendes:

    Zitat

    § 7 Zustand der Mieträume

    Die Mieträume werden dem Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses in folgendem Zustand übergeben:

    Die Wohnung wird malermäßig weiß und rauhfasertapeziert übergeben. Weiterhin sind die Wohnräume mit Laminatbo-den ausgestattet. Bad und Küche sind gefliest. Die Wohnung ist bei Auszug wie bei Einzug an den Vermieter herauszu-geben.


    Aber dann steht da weiter:

    Wie sieht das jetzt aus mit dem streichen wenn ich nächsten Monat ausziehe? Dübellöcher und Bohrlöcher zu machen ist klar...auch das ich nochmal alles putze dann.

    Nur eben wie ist das mit dem streichen,da schau ich nicht so ganz durch. Ich habe jetzt 1 Jahr und 3 Monate drin gewohnt und natürlich sind die Wände dementsprechend gerade im Flur oder an den Fenstern abwetzt an den stellen wo man oft mal hängen bleibt mit den Armen oder Rücken.


    Wäre lieb wenn mir dazu jemand was sagen könnte.


    Danke schonmal


    LG


    Foxy

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