Das kann dir hier niemand beantworten.
Weil in den 6 Monaten ähnlich viel Wasser verbraucht wurde wie im ganzen Jahr 2016 wäre möglich.
Das glaube ich nicht, auch nach meinen eigenen Aufzeichnungen. Meine Frage geht es eher in die vertragsrechtliche Ecke, deshalb möchte ich den letzten Teil meiner Frage wiederholen:
Oder sehe ich es falsch, dass nur relevant ist, wann die Rechnung der Stadtwerke beim Vermieter ankommt, egal, ob der Vertrag zwischen Stadtwerken und Vermieter vom 1.1.-31.12. oder 1.12.-31.11. läuft. Muss also der Vermieter die Kosten nicht auf Monate der passenden Nebenkostenabrechnung anteilig umrechnen?
Lass dir vom Vermieter die Originalrechnung vorlegen.
Das habe ich auch vor. Ich wollte nur vorher herausfinden, was es für Gründe geben könnte.