Guten Tag,
etwas vorschnell habe ich meinem Vermieter Ende März ein Kündigungsschreiben in den Postkasten geworfen, in dem ich das Mietverhältnis "fristgerecht zu Ende Juni 2018" kündige. Es gibt vom Einwurf ein Foto und Zeugen.
Der Vermieter erklärt meine Kündigung sei erst Mitte April eingegangen und bestätigt mir das Ende des Mietverhältnisses zum 31. JULI 2018 – also einen Monat später, als ich in meiner Kündigung geschrieben hatte.
Meine Frage ist nun: Gibt mir das Verhalten des Vermieters das Recht, von der Kündigung zurücktreten, weil es ja ein mismatch zwischen dem von mir geäußerten und von ihm "bestätigten" (heißt: ausgedachten) Sachverhalt gibt?
Ich habe inzwischen nämlich doch eine Verlängerung im Job bekommen, sodass ich die Wohnung nicht mehr aufgeben möchte.
Ich würde mich sehr über eine kurze Antwort freuen!
Johanna