Beiträge von Malikmickey

    Auch ich verweise auf die regelmäßigen Verjährungsfristen von 3 Jahren. Folglich können nur noch Forderungen seit dem 01.01.2015 geltend gemacht werden.

    Nein, das gibt es nicht.

    Sie kann nur Fordern, wenn eine Betriebskostenabrechnung erstellt hat. Scheint ja nicht so der Fall gewesen zu sein.

    Wo ist denn diese Verjährungsfrist nachzulesen? Gibt es die Möglichkeit da einen entsprechenden Text herauszusuchen?

    Monatliche Vorauszahlung ist vereinbart, aber so blöd im Vertrag untergebracht, dass ich die tatsächlich damals bei Erstellung des Dauerauftrages nicht gesehen habe.

    O.K. muss ich nachzahlen, will ich ja auch. Aber wenn ich dass oben richtig verstehe ab dem 1.1.2015 bis dato?

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    Es ist eine monatliche Vorausszahlung vereinbart, keine Pauschale. Macht dass denn nun einen Unterschied?

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    Sofern monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind.

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    Sie kann nur Fordern, wenn eine Betriebskostenabrechnung erstellt hat. Scheint ja nicht so der Fall gewesen zu sein.

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    Zitate fehlerfrei erstellt

    Grace

    Hallo,

    das mag sich komisch anhören, aber meiner Vermieterin ist nach 7 Jahren aufgefallen, dass der Mietbetrag, der jeden Monat automatisch von meinem Konto abgeht, nicht die Nebenkosten enthält. Ich kann versichern, das ich dies nicht absichtlich getan habe und einen falschen Betrag überwiesen habe, Der Betrag für die Nebenkosten ist komplett an anderer Stelle im Mietvertrag und ich habe immer die Miete brav gezahlt.

    Fragen:

    1. Wie lange rückwirkend kann sie die Nebenkosten nun einfordern?

    2. Gibt es hier so etwas wie stillschweigende Akzeptanz?

    3. Wir haben in dieser Zeit niemals eine Nebenkostenabrechnung erhalten, was kann sie einfordern?

    4. Sie hat den Wasserverbrauch schätzen lassen, obwohl jedes Jahr von ihrem Mann der Zähler abgelesen wurde. Nicht eine einzige Abrechnung wurde mit den

    Wasserwerken nach tatsächlichem Verbrauch von ihr gezahlt. Wie schaut es hier denn nun aus?

    Am Sonntag meinte sie, ich soll mir nun Gedanken machen, wie diese Kosten beglichen werden.

    Meine Meinung hierzu:

    Die Nebenkosten, die offen sind, muss ich nachzahlen, aber für wie lange rückwirkend?

    Bei der Wasserechnung kann doch eigentlich höchstens von 2 Jahren ausgegangen werden,oder?

    Vielen Dank schon mal für Hilfen, die ich hoffentlich bekommen werde.

    Und noch einmal, ich habe diese Zahlung nicht absichtlich nicht getätigt, auch wenn es sich wirklich komisch liest.

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