Hallo,
das mag sich komisch anhören, aber meiner Vermieterin ist nach 7 Jahren aufgefallen, dass der Mietbetrag, der jeden Monat automatisch von meinem Konto abgeht, nicht die Nebenkosten enthält. Ich kann versichern, das ich dies nicht absichtlich getan habe und einen falschen Betrag überwiesen habe, Der Betrag für die Nebenkosten ist komplett an anderer Stelle im Mietvertrag und ich habe immer die Miete brav gezahlt.
Fragen:
1. Wie lange rückwirkend kann sie die Nebenkosten nun einfordern?
2. Gibt es hier so etwas wie stillschweigende Akzeptanz?
3. Wir haben in dieser Zeit niemals eine Nebenkostenabrechnung erhalten, was kann sie einfordern?
4. Sie hat den Wasserverbrauch schätzen lassen, obwohl jedes Jahr von ihrem Mann der Zähler abgelesen wurde. Nicht eine einzige Abrechnung wurde mit den
Wasserwerken nach tatsächlichem Verbrauch von ihr gezahlt. Wie schaut es hier denn nun aus?
Am Sonntag meinte sie, ich soll mir nun Gedanken machen, wie diese Kosten beglichen werden.
Meine Meinung hierzu:
Die Nebenkosten, die offen sind, muss ich nachzahlen, aber für wie lange rückwirkend?
Bei der Wasserechnung kann doch eigentlich höchstens von 2 Jahren ausgegangen werden,oder?
Vielen Dank schon mal für Hilfen, die ich hoffentlich bekommen werde.
Und noch einmal, ich habe diese Zahlung nicht absichtlich nicht getätigt, auch wenn es sich wirklich komisch liest.