Beiträge von 123-Stefan

    Im Mietvertrag wurde es nicht vereinbart, es gibt aber jede menge Zeugen dazu und das wird auch nicht von Ihm geleugnet. Bis gestern zumindestens nicht. Die Belege liegen mir alle vor!

    Mit dem Anwalt möchte ich warten bis ich den Bericht von der Versicherung habe. Ich denke der ist für den Anwalt auch sehr interessant, weil da die Zuordnung der Kosten, hoffentlich zu ersehen ist.

    Hallo Zusammen,

    hat hierzu jemand eine Idee?

    Ich habe ein Wochenendhaus angemietet. Das Haus hat zwei Etagen, die 1. war ( fast Bezugsfertig ) und das Untergeschoss im Rohbau.
    Mein Vermieter hat mir damals eine Treppe nach unten bezahlt und wir haben Sie eingebaut. Die Vereinbarung war jedoch, dass ich die untere Etage Mietfrei Nutzen kann, Ihm dafür aber keine Kosten auferlege.

    Alles war OK, bis letzte Woche Donnerstag!

    Ich hatte bereits im August 2009 einen Wasserschaden im Bad in der unteren Etage. Alle Leistungen in diesem Bad ( außer Wasserleitungen, die waren schon drin) habe ich zu hundert Prozent selbst erbracht. Ein defekt am Abwassersystem der Badewanne hat diesen Schaden hervorgerufen (kein Wasserleitungsschaden). Alle von mir eingebauten Teile wie Auf- Doppelbauboden, Abmauerungen, Dämmung, Bodenbelag, Tapeten, Einbauschrank usw… mussten ausgebaut und entsorgt werden. Badewanne und WC auch ausgebaut, können aber wiederverwendet werden.
    Der Schaden wurde von der Gebäudeversicherung des Vermieters nach zweimaliger Begutachtung übernommen und nun endlich beglichen.
    Jetzt will mein Vermieter das Geld nicht rausrücken, da er der Meinung ist, es handele sich um einen Gebäudeschaden. Aber der ist nicht entstanden. Nach Trocknung der Räume und Schimmelbeseitigung, ebenfall von mir ( ich bin aus der Branche) sind die Räume wieder voll i.O.

    Da ich nun wirklich alle Kosten und Arbeiten übernommen und durchgeführt habe,
    denke ich dass die Lage eigentlich klar ist,……. oder doch nicht?

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