Beiträge von zaw

    Kann man mir hier bitte auch mal vernünftig antworten?! :cursing:

    Ist es jetzt möglich, gerichtlich für das Anbringen von Zetteln an der Zimmertür eine Erlaubnis zu erwirken, oder nicht?

    @darkshadow: Es gibt sowohl gegenseitige/beidseitige Vereinbarungen (das was du wohl üblicherweise unter "Vereinbarung" verstehst), das sind Vereinbarungen mit jemandem (zusammen), als auch einseitige Vereinbarungen, das sind dann die erwähnten Vereinbarungen jemandem gegenüber.

    Im Übrigen brauche ich sowas nicht nachzuschauen, da ich sowieso überaus sprachbegabt bin - aber es gibt halt immer wieder Leute, die meinen, es besser zu wissen und einen unbedingt belehren zu müssen, obwohl sie von der Sache gar keine Ahnung haben.

    Die Vereinbarungen jemandem gegenüber lernte ich übrigens intensiv in meiner letzten Partnerschaft kennen. Also ja, die gibt es - definitiv.

    Die Zettel (2 Stück) wurden vermutlich abgenommen, zusammengeknüllt und in den Müll geschmissen (aber nicht zerstört). Auf dem zweiten (letzten) davon hatte ich unten den Zusatz geschrieben: "Im Übrigen ist das Entfernen dieses Zettels strengstens untersagt." Hat dieser Zusatz eventuell auch irgendeine rechtliche Wirkung, oder zählt das doch lediglich nur als meine Meinung?

    Grace: Es ist mir eigentlich ziemlich egal, ob man das jetzt "Generationenkonflikt" oder "Mietrechtsache" nennt: Mein Ziel ist, eine Erlaubnis zu erwirken, Zettel zu Zwecken der Kommunikation an meiner Zimmertür anbringen zu dürfen. Mehr nicht. Mein Ziel ist auch nicht, mich mit meinem Vater zu vertragen oder sonstiger vergleichbarer Schwachsinn. Ich habe hier nämlich ein bisschen den Eindruck, dass du das denken könntest. Ich benötige die Erlaubnis gerichtlich, weil mein Vater alles andere nicht akzeptieren würde.

    Da mein Vater auch Vermieter meiner Stiefgroßmutter ist (mein Opa ist vor zwei Jahren gestorben), weiß ich, dass er leider gute Mietrechtsanwälte hat - denn zwischen den beiden war wohl auch kein klärendes Gespräch möglich.

    zaw

    Guten Morgen

    Ich glaube nicht, dass ich ein möbliertes Zimmer gemiete habe, weil die Möbel ja bei einem Umzug mitmüssen. (sind ja meine, größtenteils jedenfalls vermutlich)

    Mein Appartment im Stundentenwohnheim war möbliert gemietet, und da blieben die Möbel da. (sind nicht meine)

    Hm ... mal schauen, was im Mietvertrag steht:

    Zitat


    § 1 Mieträume

    Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken folgende teilmöblierte Wohnung: [...]

    also "teilmöbliert" - was heißt das denn eigentlich jetzt genau?

    Köbes:

    1. Wohnungslos wird man schneller als man denkt! Einer ehem. Freundin meiner Schwester ist das mal passiert, weil sie von ihren Eltern rausgeschmissen wurde, da sie ja dann volljährig war und selbst für sich sorgen müsse. Das geht ratzfatz, oft sogar schneller als man gucken kann!

    2. Wieso sollte keine Kündigung möglich sein? Im Vertrag steht jedenfalls (unter "Mietzeit"), dass das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden kann, und genau das ist ja geschehen, allerdings nicht schriftlich, wie es der Vertrag vorschreiben würde, sondern mündlich.

    Außerdem steht im Vertrag noch ein außerordentliches Kündigungsrechts des Vermieters bei wichtigem Grund drin, und ein solcher Grund wurde ja genannt (s. o.). Wenn ich weiter in der Wohnung bleibe trotz außerordentlicher Kündigung seitens des Vermieters, dann

    Zitat


    § 3 Außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters

    [...] wird das Mietverhältnis entgegen § 545 BGB nicht stillschweigend verlängert oder neu begründet.

    Grace:

    Zitat

    Bitte vor Unterschrift eines neuen Mietvertrags das Jobcenter

    informieren. Die Kosten der Unterkunft § 22 SGB II müssen für

    deine Region angemessen sein und das Jobcenter die Zustimmung

    zum Umzug erteilen.

    Das war mir bereits bekannt, trotzdem danke.

    @darkshadow: Nein, es wurde definitiv gesagt "Wir kündigen dir deine Wohnung", von "Räumung" war nie die Rede (jedenfalls noch nicht).

    (Zwangsräumung ginge glaube ich auch nur in Fällen, in denen beispielsweise die Miete nicht oder nur verspätet gezahlt wurde. Ich habe immer pünktlich bezahlt und auch (noch) keine Mietkürzung oder -minderung vorgenommen.)

    Da ich momentan in ziemlichem Stress bin, habe ich jetzt gerade keine Zeit, um mir die Links noch anzusehen.

    Dennoch danke ich dafür recht herzlich und merke es mir vor.

    Bis auf bald

    zaw

    Guten Morgen

    Vielen Dank für die Antworten.

    Grace: Ein vernünftiges Gespräch bezüglich dieses Themas ist mit meinem Vater nicht möglich. Das Thema kam vor mehreren Monaten schon mal auf, ist also nicht neu. Darum möchte ich das ja vielleicht gerichtlich klären lassen. Die einzige mögliche Alternative dazu wäre, das Thema unbesprochen im Raum stehen zu lassen und mal wieder runterzuschlucken.

    Köbes: Ich packe hier keine Keule aus. Ich bin nur rechtlicher Laie, und als solcher würde ich - eben ohne Jurist zu sein - das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Grundgesetz nun mal bejahen.

    @darkshadow: Du musst nicht sonderlich groß schreiben, ich kann auch kleinste Schrift problemlos lesen. Dass ich "erst" jetzt antworte hat mehrere Gründe:

    - Ich habe mir erst jetzt die Antworten angesehen.

    - Ich hatte panische Angst davor, mir die Antworten anzusehen, weil es sein könnte, dass ich darauf "falsch" reagiere und mal wieder eine Forenmoderation grund- und sinnlos auf mir rumhackt, um ihre Macht zu zeigen.

    - Ich habe einen eher langsamen Computer und wohne an einem Ort mit (noch) eher langsamer Internetverbindung.

    - Ich bin nicht immer an meinem Computer; auf meinem Handy kann ich dieses Forum einsehen, aber nicht schreiben, weil ich das Passwort hierfür nur auf dem Computer habe.

    - Ich selbst bin auch eher langsam (Teil meiner Behinderung) und mag die "Alles-muss-schnell-gehen"-Kultur auch selbst nicht so besonders.

    @darkshadow: So, nun zum Thema selbst.

    1.

    - Die Tür wird meiner Meinung nach nicht beschädigt. (Es geht um ein Blatt DIN-A4, das mit Standard-Tesafilm, ein kleiner Streifen davon am oberen Rand des Papiers und auf der Zimmertür, um das Papier an der Tür anzubringen, von mir an der Tür befestigt worden ist - und das würde ich gerne wieder dürfen.)

    - Zum anderen Punkt: Wer zählt als "Mitbewohner"? Mein Vater fühlt sich ja offensichtlich durch den DIN-A4-Zettel belästigt. Ist er mein Mitbewohner???

    (Die "Wohnung" wird an 1 Person vermietet laut Mietvertrag, aber der Flur wird ja von allen genutzt - meiner Mutter, meinem Vater und von mir natürlich)

    - Wenn es, wie du schreibst, prinzipiell erlaubt ist, so einen Zettel an seiner Zimmertür anzubringen, dann hätte ich doch eigentlich gute Chancen, mit Erfolgsaussichten die Erlaubnis dafür vor Gericht durchzusetzen und erfolgreich gegen das erfolgte Verbot vorzugehen. Oder habe ich da irgendetwas falsch verstanden?

    2.

    Diesbezüglich dürfte folgende Klausel aus dem Mietvertrag interessant sein:

    Zitat


    § 23 Änderungen und Ergänzungen

    Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Mietvertrages können schriftlich oder mündlich vereinbart werden.

    [Hervorhebung von mir]

    Demzufolge dürfte mein Vater als Vermieter dann eben doch mündlich (mir gegenüber) vereinbaren, dass beispielsweise kein Zettel an der Zimmertür angebracht werden darf, es mir also zurecht verbieten. Ebenso kann er ja mündlich vereinbaren, dass Mieträume nur zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen (mündliche Änderung des Mietvertrages). Oder irre ich mich da doch wieder? (sehr verwirrend das Ganze)

    Vielleicht ist auch folgender Punkt des Mietvertrages noch relevant:

    Ist mein Vater/Vermieter also eventuell doch im Recht?

    Beim Anbringen des "Bitte nicht stören"-Schildes handelt es sich ja immerhin um eine sonstige Änderung, dürfte demzufolge also nur mit der entsprechenden Zustimmung erfolgen. Auch das Verlangen des Entfernens ebendieses Schildes wäre dann rechtens gewesen.

    Handelt es sich bei dem DIN-A4-Zettel um ein "Plakat usw."? (Ich mag solche ungenauen Beschreibungen nicht, "undsoweiter" kann irgendwie alles und nichts bedeuten.)

    3.

    Schön, aber welche Rechtsansicht ist die zutreffende?

    4.

    Keine Ahnung, was eine "mittelbare Drittwirkung" sein soll. Meine Behinderung beinhaltet Einschränkungen in Kommunikation und sozialer Interaktion. Daraus leite ich ein Recht ab, schriftlich statt mündlich kommunizieren zu dürfen und auf schriftliche Kommunikationsformen zu bestehen. Wird die Kommunikationsform "schriftlich" verweigert, so entsteht ein erheblicher Nachteil für mich. Da diesbezüglich kein Nachteilsausgleich geschaffen wurde und auch keine Möglichkeit dazu, sehe ich hier eine Benachteiligung des Behinderten gegeben - und genau das ist doch exakt das, was das Grundgesetz verbietet.

    Grundgesetz (GG) Artikel 3 Absatz 3 Satz 2:

    Zitat

    Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/aufg…tz/gg_01/245122

    anitari:

    Zitat

    (3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

    Ein Kündigungsschreiben liegt nicht vor, da mir mündlich gekündigt wurde. (Alles geschieht irgendwie immer nur mündlich, schriftlich gibt's nix.)

    Zitat

    Noch einfacher hätte es dein Vermieter wenn das Zimmer was Du bei ihm gemietet hast überwiegend mit Möbeln von ihm ausgestattet ist.

    Es handelt sich um mein Zimmer, wie ich es als Jugendlicher / junger Erwachsener hatte, es wurde also quasi ein Mietvertrag fürs Kinderzimmer gemacht, damit das Arbeitsamt mir mein Geld zahlt und der Hartz-IV-Antrag nicht vom Amt abgelehnt wird. Darum kam dann auch der eigene Haushalt hinzu ...

    Vorher habe ich studiert und im Studentenwohnheim gewohnt, ich wohne jetzt also sozusagen nicht "noch", sondern "wieder" bei den Eltern.

    Bei den Möbeln in meinem Zimmer weiß ich also folglich gar nicht so richtig, ob sie jetzt mir, meinem Vater oder meiner Mutter gehören. (bis auf einige Einzelstücke, z. B. Schreibtisch ist meiner - hat mei Vater gebaut und mir dann, wohl so ungefähr um die Vorschulzeit rum, geschenkt)

    Da es zum Thema Kündigung inzwischen schon einen Thread gibt, bitte ich darum, das dort zu vertiefen wenn gewünscht, und hier beim Thema "Zettel an der Zimmertür" zu bleiben. Vielen Dank.

    Hallo liebe Leute,

    mir wurde heute mitgeteilt, dass mir meine Wohnung (fristgerecht) gekündigt wird bzw. werden soll.

    Meine Eltern sind gleichzeitig meine Vermieter (offiziell nur mein Vater).

    Kündigungsgrund: "Wir finden, dass es hier nicht mehr passt und du - vor allem aufgrund deines Alters - besser woanders wohnen solltest."

    Als Meinung stimme ich da zwar mit meinen Eltern überein, aber:

    - Ist der angegebene Kündigungsgrund rechtmäßig? (Frage aus reinem Interesse)

    - Was passiert, wenn ich nach Ablauf der Kündigungsfrist noch keine neue Wohnung gefunden habe? Wohnungssuche ist schließlich schwierig. Werde ich dann "ohne festen Wohnsitz", sprich obdachlos, sein? Ich beziehe ALG2 und benötige dafür eine Meldeadresse. Wie lautet meine Meldeadresse bzw. Postanschrift, wenn ich meinen bisherigen Wohnsitz verliere und noch keinen neuen habe?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

    Lieben Gruß,

    zaw

    P.S.: Ich habe die Antworten im anderen Thema durchaus bemerkt, hatte aber leider noch keine Zeit, sie mir anzusehen. Dennoch musste ich ein neues Thema erstellen, weil dieser Aspekt heute wichtig(er) geworden ist.

    Hallo liebe Forengemeinde,

    ich habe zwar schon viel im Internet recherchiert, konnte aber leider keine konkrete Antwort auf meine Frage finden.

    Was ich wissen möchte:

    Darf ich als Mieter einen oder mehrere DIN-A4-Zettel mittels Tesafilm an meiner Zimmertür anbringen?

    Die Zettel sollen der hausinternen Kommunikation mit anderen Bewohnern des Hauses (keine Mieter derselben Wohnfläche) dienen. Konkret geht es dabei hauptsächlich um einen Zettel mit der Aufschrift "Bitte nicht stören".

    Das Anbringen eines solchen Zettels wurde mir von meinem Vermieter, der zugleich mein Vater ist, verboten.

    Ist ein solches Verbot rechtens?

    Hätte eine Klage dagegen Aussicht auf Erfolg? (Zur Kommunikation mit meinem Vater bin ich sowieso inzwischen seit einigen Tagen nur noch über einen Anwalt bereit, wenn überhaupt.)

    Meinen Recherchen nach käme es darauf an, ob die Zimmertür zum Wohninnen- oder -außenraum gehört.

    Lässt sich das gerichtlich festlegen?

    Mein Vater/Vermieter beruft sich bei dem durch ihn ausgesprochenen Verbot auf den Mietvertrag.

    Ich habe zwar eine Klausel gefunden, die man im weitesten Sinne so auslegen könnte, aber das ginge dann schon in dieselbe Richtung wie "Waffen in der Wohnung sind verboten, also darfst du keine Nagelschere haben."

    Im Wohnraummietvertrag wurde zwar festgelegt, welche Räume zur gemieteten Wohnfläche gehören.

    Jedoch wurde vom Vermieter vorgeschrieben, dass Wohnraum, der laut Mietvertrag vollständig vermietet ist, lediglich zur Mitbenutzung zur Verfügung steht.

    Mir als Mieter ist untersagt worden, mich auf den schriftlichen Mietvertrag zu berufen, in etwa mit den Worten: "Sohn, du hast zu machen, was ich sage! Das gibt eine fristlose Kündigung, dann landest du auf der Straße und kannst sehen, wo du bleibst! Was im Mietvertrag steht, ist scheißegal!"

    Ist es rechtens, dass der Vermieter sich zwar einerseits auf Vertragsklauseln berufen darf, es andererseits aber seinem Mieter untersagt?

    Eine Wohnraumgröße wurde im Vertrag nicht festgelegt, ich sollte sie selber ausmessen.

    Meine Messung ergab eine Größe von 12,789 m² für das Zimmer und 3,794 m² für das Duschbad = Wohnungsgröße 16,5834 m² ohne Flur und Küche.

    Flur, Küche und Badezimmer sind laut Mietvertrag vollständig vermietete Räume.

    Vom Vermieter wurde (davon abweichend) festgelegt, dass die Küche nur zur Mitbenutzung ist, das Bad zwar zur eigenen Benutzung, jedoch vermutlich kein Mietraum.

    Bezüglich des Flures wurde (noch) keine Regelung getroffen (außer derjenigen im schriftlichen Mietvertrag; es fehlt aber noch die dazu gehörige bzw. abweichende mündliche Regelung).

    Vermutlich kommt es darauf an, wie der Flur mietrechtlich einzustufen ist?

    Die offizielle "Wohnungseingangstür" befindet sich zwischen Flur und Treppenhaus, führt aber außer zu dem/den von mir gemieteten Zimmer(n) auch zu weiteren Räumen (Heimbüro meines Vaters, Kaminzimmer, Wäscheraum, Balkon), die definitiv nicht von mir gemietet worden sind.

    Anbringen möchte ich den Zettel nicht an der Wohnungseingangstür, sondern an meiner Zimmertür. (befindet sich zwischen meinem Zimmer und dem Flur, der bspw. auch zu Bad u. Küche führt)

    Lässt/Ließe sich eine Erlaubnis dafür gerichtlich durchsetzen?

    Was gilt bis zu dem Gerichtstermin?

    - Meinung meines Vaters: Ich dürfte so lange keine(n) Zettel anbringen, bis es gerichtlich genehmigt wird.

    - Meine Meinung: Ich dürfte eigentlich schon (einen) Zettel anbringen, da noch keine Unterlassungsverfügung gegen mich vorliegt.

    Was trifft zu? Wer hat Recht?

    Darüber hinaus bin ich der Ansicht, dass mit der Verweigerung schriftlicher Kommunikation das Grundgesetz gebrochen und meine Behinderung von meinem Vater/Vermieter ausgenutzt wird. (GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2)

    Liege ich mit dieser Annahme richtig? Und bricht hier das Grundgesetz als Bundesrecht das Mietrecht?


    Ich hoffe auf kompetente Antworten,

    Zaw.

    P.S.: Leider erlebe ich in Foren immer wieder, dass mir (unzutreffenderweise) "Trollerei" unterstellt wird. Ich brauche hier WIRKLICH Hilfe!!! Ich verarsche hier auch niemanden, was ich schreibe stimmt.

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