Guten Morgen
Vielen Dank für die Antworten.
Grace: Ein vernünftiges Gespräch bezüglich dieses Themas ist mit meinem Vater nicht möglich. Das Thema kam vor mehreren Monaten schon mal auf, ist also nicht neu. Darum möchte ich das ja vielleicht gerichtlich klären lassen. Die einzige mögliche Alternative dazu wäre, das Thema unbesprochen im Raum stehen zu lassen und mal wieder runterzuschlucken.
Köbes: Ich packe hier keine Keule aus. Ich bin nur rechtlicher Laie, und als solcher würde ich - eben ohne Jurist zu sein - das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Grundgesetz nun mal bejahen.
@darkshadow: Du musst nicht sonderlich groß schreiben, ich kann auch kleinste Schrift problemlos lesen. Dass ich "erst" jetzt antworte hat mehrere Gründe:
- Ich habe mir erst jetzt die Antworten angesehen.
- Ich hatte panische Angst davor, mir die Antworten anzusehen, weil es sein könnte, dass ich darauf "falsch" reagiere und mal wieder eine Forenmoderation grund- und sinnlos auf mir rumhackt, um ihre Macht zu zeigen.
- Ich habe einen eher langsamen Computer und wohne an einem Ort mit (noch) eher langsamer Internetverbindung.
- Ich bin nicht immer an meinem Computer; auf meinem Handy kann ich dieses Forum einsehen, aber nicht schreiben, weil ich das Passwort hierfür nur auf dem Computer habe.
- Ich selbst bin auch eher langsam (Teil meiner Behinderung) und mag die "Alles-muss-schnell-gehen"-Kultur auch selbst nicht so besonders.
@darkshadow: So, nun zum Thema selbst.
1.
- Die Tür wird meiner Meinung nach nicht beschädigt. (Es geht um ein Blatt DIN-A4, das mit Standard-Tesafilm, ein kleiner Streifen davon am oberen Rand des Papiers und auf der Zimmertür, um das Papier an der Tür anzubringen, von mir an der Tür befestigt worden ist - und das würde ich gerne wieder dürfen.)
- Zum anderen Punkt: Wer zählt als "Mitbewohner"? Mein Vater fühlt sich ja offensichtlich durch den DIN-A4-Zettel belästigt. Ist er mein Mitbewohner???
(Die "Wohnung" wird an 1 Person vermietet laut Mietvertrag, aber der Flur wird ja von allen genutzt - meiner Mutter, meinem Vater und von mir natürlich)
- Wenn es, wie du schreibst, prinzipiell erlaubt ist, so einen Zettel an seiner Zimmertür anzubringen, dann hätte ich doch eigentlich gute Chancen, mit Erfolgsaussichten die Erlaubnis dafür vor Gericht durchzusetzen und erfolgreich gegen das erfolgte Verbot vorzugehen. Oder habe ich da irgendetwas falsch verstanden?
2.
Diesbezüglich dürfte folgende Klausel aus dem Mietvertrag interessant sein:
Zitat
§ 23 Änderungen und Ergänzungen
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Mietvertrages können schriftlich oder mündlich vereinbart werden.
[Hervorhebung von mir]
Demzufolge dürfte mein Vater als Vermieter dann eben doch mündlich (mir gegenüber) vereinbaren, dass beispielsweise kein Zettel an der Zimmertür angebracht werden darf, es mir also zurecht verbieten. Ebenso kann er ja mündlich vereinbaren, dass Mieträume nur zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen (mündliche Änderung des Mietvertrages). Oder irre ich mich da doch wieder? (sehr verwirrend das Ganze)
Vielleicht ist auch folgender Punkt des Mietvertrages noch relevant:
Zitat
§ 14 Modernisierung und bauliche Veränderungen; Mieterhaftpflichtversicherung
[...]
2. Zu Instandsetzungen jeglicher Art, baulichen oder sonstigen Änderungen und neuen Einrichtungen bedarf der Mieter der vorherigen Zustimmung des Vermieters. [...]
3. Bauliche oder sonstige Änderungen und Einrichtungen, die der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen hat, sind, wenn der Vermieter dies verlangt, vom Mieter auf eigene Kosten und unter Wiederherstellung des früheren Zustandes unverzüglich zu beseitigen.
4. Der Mieter darf [...] Plakate usw. nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters anbringen. Die angebrachten Einrichtungen und Anlagen müssen sich dem allgemeinen Rahmen des Hauses anpassen. [...]
[...]
Alles anzeigen
Ist mein Vater/Vermieter also eventuell doch im Recht?
Beim Anbringen des "Bitte nicht stören"-Schildes handelt es sich ja immerhin um eine sonstige Änderung, dürfte demzufolge also nur mit der entsprechenden Zustimmung erfolgen. Auch das Verlangen des Entfernens ebendieses Schildes wäre dann rechtens gewesen.
Handelt es sich bei dem DIN-A4-Zettel um ein "Plakat usw."? (Ich mag solche ungenauen Beschreibungen nicht, "undsoweiter" kann irgendwie alles und nichts bedeuten.)
3.
Schön, aber welche Rechtsansicht ist die zutreffende?
4.
Keine Ahnung, was eine "mittelbare Drittwirkung" sein soll. Meine Behinderung beinhaltet Einschränkungen in Kommunikation und sozialer Interaktion. Daraus leite ich ein Recht ab, schriftlich statt mündlich kommunizieren zu dürfen und auf schriftliche Kommunikationsformen zu bestehen. Wird die Kommunikationsform "schriftlich" verweigert, so entsteht ein erheblicher Nachteil für mich. Da diesbezüglich kein Nachteilsausgleich geschaffen wurde und auch keine Möglichkeit dazu, sehe ich hier eine Benachteiligung des Behinderten gegeben - und genau das ist doch exakt das, was das Grundgesetz verbietet.
Grundgesetz (GG) Artikel 3 Absatz 3 Satz 2:
Zitat
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/aufg…tz/gg_01/245122
anitari:
Zitat
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
Ein Kündigungsschreiben liegt nicht vor, da mir mündlich gekündigt wurde. (Alles geschieht irgendwie immer nur mündlich, schriftlich gibt's nix.)
Zitat
Noch einfacher hätte es dein Vermieter wenn das Zimmer was Du bei ihm gemietet hast überwiegend mit Möbeln von ihm ausgestattet ist.
Es handelt sich um mein Zimmer, wie ich es als Jugendlicher / junger Erwachsener hatte, es wurde also quasi ein Mietvertrag fürs Kinderzimmer gemacht, damit das Arbeitsamt mir mein Geld zahlt und der Hartz-IV-Antrag nicht vom Amt abgelehnt wird. Darum kam dann auch der eigene Haushalt hinzu ...
Vorher habe ich studiert und im Studentenwohnheim gewohnt, ich wohne jetzt also sozusagen nicht "noch", sondern "wieder" bei den Eltern.
Bei den Möbeln in meinem Zimmer weiß ich also folglich gar nicht so richtig, ob sie jetzt mir, meinem Vater oder meiner Mutter gehören. (bis auf einige Einzelstücke, z. B. Schreibtisch ist meiner - hat mei Vater gebaut und mir dann, wohl so ungefähr um die Vorschulzeit rum, geschenkt)
Da es zum Thema Kündigung inzwischen schon einen Thread gibt, bitte ich darum, das dort zu vertiefen wenn gewünscht, und hier beim Thema "Zettel an der Zimmertür" zu bleiben. Vielen Dank.