Guten Tag,
ich habe im Januar meiner Vermieterin gesagt, dass wir im
April ausziehen werden. Da mein Freund jedoch einen Jobwechsel vor der Brust
hatte, haben wir erst bei Unterzeichnung seines neuen Vertrages gekündigt.
Unsere Vermieterin sagte uns zu dem Zeitpunkt, dass es kein
Problem sei, früher aus dem Vertrag heraus zu kommen, sofern wir EINEN
SOLVENTEN Nachmieter haben. Gesagt - getan. Die Bewerberin hatte ein festes
Arbeitsverhältnis und konnte sich die Wohnung problemlos leisten. Ich
überreichte meiner Vermieterin mit der Bewerberin im Schlepptau unsere
Kündigung, datiert auf den 02.03.18 mit den Worten "im beiderseitigen
Einverständnis kündigen wir zum 31.03.18. DIe Nachmieterin hätte am 01.04.18
ihrerseits einziehen können. Sie hätte die Wände (im Mai renoviert) und die
Küche übernommen. Meiner Vermieterin gefiel die Kündigung formell nicht, da es
ihrerseits nicht im beiderseitigen Einverständnis war. Daher habe ich die
Kündigung umgeschrieben mit dem Datum vom 03.03.18 und ihr in den Briefkasten
ihrer Firma geschmissen, welche unter unserer Wohnung ist. Da sie mehr im Büro
als zuhause ist und am besagten Tag ebenfalls im Büro war.
Es verstrichen 5 Tage bis ich von der Nachmieterin erfuhr,
dass sie die Wohnung nicht bekommt. Ich habe meine Vermieterin angerufen und
wir haben uns da noch friedlich geeinigt, dass ich weitere Nachmieter stelle.
Gesagt - getan - hatte ich 5 neue Interessenten an der Hand. Einen wollte sie
nicht, weil er einen Hund hatte. Eine wollte sie nicht, weil sie zu alt war.
Dann hat sie sich endlich für eine Nachmieterin entschieden, welche nach dem
persönlichen Gespräch zu uns nach oben in die Wohnung kam und sagte sie kann
die Wohnung ab 1.4. haben. Mit Küche und den Wänden wie sie sind.
Obwohl der Parkett nur übliche Gebrauchsspuren aufwies, habe
ich mit meiner Versicherung beschlossen den Boden schleifen zu lassen und da
meine Vermieterin weiße Wände möchte, werde ich noch renovieren. Ich schrieb
ihr daraufhin einen Brief, dass die Übergabe am 31.3.18 erfolgen kann, um die
Nachmieterin ab dem 1.4. in die Wohnung zu lassen. Sie antwortete mir, dass sie
der Übergabe widerspricht.
- MUSS sie mich nicht vorher rauslassen.
- Bestünde kein triftiger Grund dafür.
- Hätte ich ihr nur ZWEI Nachmieter genannt, wobei
EINER nur akzeptabel sei und wenn überhaupt erst ab dem 15.04.18 die Wohnung bekommen
würde
- Hätte sie die Kündigung erst am 05.03.18
erhalten.
Nun steh ich da und nehme an, dass ich so fern die neue
Nachmieterin noch nicht unterschrieben hat, wohl für die Miete aufkommen muss??
Ich habe schon oft gelesen, dass ich nicht aufkommen muss, wenn ich einige
solvente Nachmieter für die reibungslose Übernahme vorgeschlagen habe.
Mittlerweile hat sie ein persönliches Problem mit uns und
will uns immer mehr Steine in den Weg legen. Einen Termin beim Mieterschutzbund
habe ich erst am 17.0.18. Kann ich so lang weitere Zahlung bis auf weiteres
einstellen?
Zudem hat sie der Übergabe nicht zugestimmt, da sie über
Ostern im Urlaub war.