Hallo,
danke für die Antworten. Wie finde ich denn heraus wie die Auflagen in Hessen sind?
Die Nester waren "leer" ... und die toten Wespen haben sich an den Fensterrahmen "geklebt" ..
Ich habe ja Kippfenster. Wenn ich nun das Fenster putzen möchte dann fliegen mir alle toten Wespen direkt ins Zimmer rein .... Der Rahmen ist schwarz geworden ...
Sicherlich beeinträchtigt das das Mietverhältnis nicht extrem aber irgendwann möchte ich doch auch das die Nester und die toten Wespen mal entfernt werden ... Ich kann zumindest in dem Zustand nicht mein Fenster zum putzen kippen ..
Was ist denn mit der Steuerbescheinigung zum Mietkonto?
Grundsätzlich ist ja meine Frage > Muss ich meinen Vermieter erneut an die "offenen Sachen" erinnern oder kann ich wegen der fehlenden Beseitigung und dem nicht Nachkommen der Vorlage der Zinsbescheinigung nun selbst irgendwie tätig werden ... ohne das ich dafür Kosten vorlegen muss?
Ich hoffe ich konnte mich klar ausdrücken.
Schneeeule