Hallo,
ich habe gestern meine Nebenkosten Abrechnung erhalten, dazu noch eine Rechnung. Die Rechnung ist von der Firma, die letztes Jahr im Sommer das Treppenhaus gestrichen hat. Nun will meine Vermieterin, dass ich mich mit 50 Euro an den Kosten beteilige!? Sollte ich einen Wiederspruch einlegen? Zählen solche Kosten nicht zu den Kosten, die als "nicht umlegbar" gelten?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Gruß, Cupcake45