Beiträge von fleps

    Schönen guten Tag,

    meine Ex-Partnerin und ich haben folgendes Problem. Wir haben gemeinsam von Anfang 2016 bis Ende 2017 in einer Wohnung gelebt. Dort liefen unsere Nebenkosten (Strom, Wasser, Fernwärme) auf Ihrem Namen. Das heißt, alles war über Sie angemeldet. Nach unserer Trennung habe ich die Wohnung übernommen und die Stadtwerke auf meinem Namen angemeldet. Da die Nebenkosten plötzlich deutlich höher geworden sind, habe ich die Stadtwerke gebeten, dass Sie die Abschläge bitte nochmal kontrollieren würden. Dabei ist aufgefallen, dass meine Abschläge zu hoch waren, und das bei dem vorherigen Vertragspartner (Ex-Partnerin), falsche Zählerstände hinterlegt waren.

    Kurz darauf hat meine Ex-Freundin eine korrigierte Schlussabrechnung erhalten. Dort wurde Sie aufgefordert ca. 400 € nachzuzahlen. In dem Brief von den Stadtwerken wird argumentiert, dass bei einem "neu eingebauten" Wasserzähler die Werte zu gering abgerechnet wurden. Ob vor unserem Einzug ein neuer Wasserzähler eingebaut wurde, ist uns nicht bekannt.

    Die Sachbearbeiterin, die diesen Fall bearbeitet, hat mir als neuem Vertragspartner via E-Mail geschrieben, dass diese Werte, also die Nachzahlung eine "Schätzung" ist. Auszug aus der E-Mail:

    Zitat

    Dabei ist uns aufgefallen, dass der Zählerstand für den Wasserzähler 205645 eklatant höher ist als die bisher abgelesenen Werte. Im Jahr 2016 wurde hier ein Zählerwechsel vorgenommen. Daher haben wir uns die Verbräuche des alten Zählers angeschaut. Aufgrund dessen und der aktuell abgelesenen Werte haben wir nun den Einzugszählerstand zurück geschätzt und Teile des Verbrauches, die in der Zeit von Juli 2016 bis Oktober 2017 angefallen sind, der Vormieterin in Rechnung gestellt. Sie erhalten mit separater Post daher eine korrigierte Anmeldung.


    Für uns ist das nicht nachvollziehbar, wir haben damals ja keinen Fehler gemacht. Auf unserer Seite ensteht eher der Eindruck, dass hier die Stadtwerke geschlampt haben und wir dafür jetzt zahlen müssen. Was können wir dagegen tun? Oder bleibt uns nichts anders übrigt als die 400€ zu bezahlen?

    Freundliche Grüße
    Fleps

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