Hallo zusammen,
im Okt. 2015 haben wir eine Wohnung angemietet, die Wohnung wurde mit Übergabeprotokoll übergeben.
Im Übergabeprotokoll steht wörtlich : "Die Wohnung wurde hell ren. übergeben."
Ein grösserer Setzriss im Wandbereich des Wohnzimmers wurde notiert, und das die Badewanne beschädigt ist.
Nun haben wir das Mietverhältnis nach telefonischer Rücksprache mit dem Vermieter zum 31.05.2018 gekündigt,
da ich aus beruflichen Gründen umziehen muss.
Nun meine Frage:
Müssen wir, ausser das verschließen der Dübellöcher und die Reinigung der EBK, des Bades überhaupt was machen?
Im Mietvertrag ( Hamburger Mietvertrag) steht im §17 Abs 2 drinne, das wir die Wohnung renoviert zurück geben
müssen. Als Vereinbarung im Mietvertrag verzichtet der Vermieter darauf, dass wir die Lackarbeiten an Heizung, Fuss-
leisten und Türen ink. Zargen ausführen müssen, bzw überhaupt dürfen.
Problem bei der Wohnung ist: Die Wand und Deckenflächen sind mindestens 5fach tapeziert und die Struktur der Rauhfaser
ist aufgrund mehrfachem Farbanstrich kaum noch zu kennen, hinzu kommt das wir Bedenken haben, wenn wir hier den Pinsel schwingen,
das uns die Tapete entgegen kommen wird, denn teilweise sind an den Wänden Rissbildungen zu sehen, die von der Tapete noch zusammen
gehalten werden.
Ich habe in unserer Kündigung geschreiben:
"Ob wir dazu verpflichtet sind, die Wohnung zu streichen, sprich Wand und Deckenflächen, möchte ich Auf Grund der kurzen Mietzeit
und des Übergabeprotokolls in Frage stellen. Aber wir sind bereit, 2x Dolormit 11 (je 15Liter) Brillux Dispersionsfarbe und entsprechendes Pinselset
zur Verfügung zu stellen - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Bitte beachten Sie, dass bei der Wohnungsübergabe Risse an den Wandflächen vorhanden waren, welche weiter gearbeitet haben, die ggf durch
einen Fachmann überarbeitet werden sollten."
Für hilfreiche Antworten danke ich.