Beiträge von MissFrankenstein

    Hallo ihr Lieben,

    folgende Situation:

    Wir wollen uns gerne einen Hund zulegen. Unser Vermieter ist dagegen und lehnt die Hundehaltung ab obwohl es keine Gründe gibt und er auch keine einschlägigen Gründe angibt. Der bisherige Ablehnungsgrung war die zusätzliche Verschmutzung des Hausflurs, was wir sofort gegen argumentiert haben, dass das nur spekulativ ist, da noch kein Hund da ist und wir haben das Angebot unterbreitet den Hausflur öfter zu reinigen als bisher. Er lehnt ab.

    Nun ist es so, dass ich beruflich durch eine Fortbildung in Tiergestützer Pädagogik mit Schwerpunkt Hund auf einen solchen angewiesen bin und es nicht sinnvoll ist die Fortbildung weiterzuführen, wenn ich keinen eignene Hund habe mit dem ich gelerntes Üben kann.

    Nun die Frage: Können wir in irgendeiner Form von einem Sonterkündigungsrecht gebrauch machen, da die Hundehaltung unbegründet abgelehnt wurde? Dort wo wir wohnen sind die Wohnungen, die für uns in Frage kommen, extrem rar und wir hätten schon ein Angebot, welches aber schon in einem Monat gemietet werden müsste. Das hieße 2 Monate doppelt zahlen, was für uns eine extreme finanzielle Belastung wäre.

    Ich bin über jeden Hinweis dankbar.

    Liebe Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!