Beiträge von Hans-Joerg

    Hallo

    Rein rechtlich Stimme ich dir da schon zu. Vom Gesetz her sieht es nun mal so aus das ich den Schlüssel nicht an leicht zugänglichen Orten aufbewahren darf und da ist es dann auch eher nebensächlich das mich der Vermieter angewiesen hat einen Schlüssel zu legen. Auf einer aber sagen wir einmal menschlichen Ebene sehe ich mich nicht wirklich in der Verantwortung. Ich habe die Angaben des Mieters befolgt damit er im Falle eines erneuten Vergessens des Schlüssels in meiner Wohnung nicht wieder zu uns kommen muss um mir die Tür zu öffnen und der Platz an dem ich meinen Schlüssel platziert habe ist der einzig sinnvolle Ort der in nächster Nähe zu finden ist. Weiterhin bin ich der Meinung das ich auch nichts dafür kann wenn sich jemand entschließt dort zu Fegen und dieser dann den Schlüssel einfach unachtsam wegkehrt. Vor Gericht wird man das aber nicht gelten lassen da die Rechtslage eindeutig ist. Deshalb und auf Grund der Umstände die so ein Gerichtstermin mit sich bringt werde ich auch versuchen einen Gerichtstermin zu vermeiden. Ich werde statt dessen versuchen das Problem auf zwischenmenschlicher Ebene zu lösen. Am Ende finde ich persönlich nicht das ich Schuld an diesen Vorgängen habe und fühle mich im Recht wenn ich sage das ich Opfer äußerer Umstände geworden bin für die ich nichts kann. Ich habe keine Schuld daran wenn jemand meinen Schlüssel versehentlich wegwirft noch habe ich eine Schuld das dieser Schlüssel dort platziert war da mich der Hausherr (Vermieter) angewiesen hat einen Schlüssel zu legen. Es mag sein das man dies rechtlich, im Gesetz, anders sieht ich kann einem solchen Gesetz aber nicht zu Stimmen. Es mag richtig sein das ein Schlüssel per se nicht an leicht auffindbaren Stellen platziert werden sollte und meiner Meinung ist der Ort wo ich den Schlüssel platziert habe kein Ort an dem man per se nach einem Schlüssel suchen würde daher ist er eben nicht leicht auffindbar, das Gesetz beachtet aber auch in keinster Form die näheren Umstände unter denen der Schlüssel abhanden gekommen ist und diese Umstände sprechen jedenfalls nach meiner Meinung für mich. Dennoch danke für eure Antworten, ihr macht dies ja auch freiwilliger Basis und ich bin euch deshalb schon zu dank verpflichtet.

    Alles Liebe
    Hans-Joerg

    Hallo

    Bei mir hat sich folgendes zugetragen: Neben an ist bei einer Familie ein neues Familienmitglied eingezogen. Die Frau hat sich scheinbar von Ihrem bisherigen Lebenspartner getrennt und ihr neuer Mann lebt nun seit einiger Zeit im Haus zur miete. Der Mann arbeitet bei der Müllentsorgung und hat scheinbar in Sachen Müll etwas andere Ansichten. So fand er es in Ordnung seinen Müll in die Tonnen anderer Mitmieter zu werfen. Daraufhin haben sich Mieter beim Vermieter beschwert und einige Zeit später wollte sich der neue Lebenspartner bei den Mietern entschuldigen. Dazu hat er den Bereich mit den Mülltonnen komplett gereinigt. Ich fand das sehr gut. Heute hatte ich dann aber deswegen doch Sorgen. Dazu muss man wissen das ich vor Jahren einmal meinen Haustürschlüssel in der Wohnung liegen habe lassen und deshalb der Vermieter kommen musste um mir aufzuschließen. Der Vermieter machte mich an diesem Tag darauf aufmerksam das ich einen Schlüssel legen solle. Das hab ich dann auch getan. Mir erschien der Platz unterhalb meiner schwarzen Mülltonne sinnvoll. Wie gesagt hat nun der neue Lebenspartner der Mitmieterfamilie dort sauber gemacht und nun fehlt natürlich der Schlüssel. Ich habe nun dem Mieter bescheid gegeben da mich meiner Meinung keine Schuld trifft und ich nicht dafür haften will das jemand anderes zufällig meinen Schlüssel weggekehrt hat. Ich habe gemacht was mir der Mieter gesagt hatte. Mittlerweile habe ich jedoch gelesen das Haustürschlüssel nicht an leicht zugänglichen Orten aufbewahrt werden dürfen und der Platz wo sich meine schwarze Mülltonne befindet ist nun mal leicht zugänglich. Nun hat mich mein Mieter aber direkt angewiesen einen Schlüssel zu legen und der Ort unter meiner Mülltonne schien mir der beste Platz um einen Haustürschlüssel einigermaßen sicher in nächster Nähe zu platzieren. Kann ich nun haftbar gemacht werden wenn der Vermieter sich entschließen sollte die Schlösser auszutauschen ?

    Alles Liebe
    Hans-Joerg

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