Frau hochschwanger. Kind mitten im Abi. Ehepartner schwerstkrank
Okay, davon trifft nichts zu. Ich habe nur gelesen, dass es auch ein Härtefall ist, wenn kein passender Ersatzwohnraum beschafft werden kann....
Frau hochschwanger. Kind mitten im Abi. Ehepartner schwerstkrank
Okay, davon trifft nichts zu. Ich habe nur gelesen, dass es auch ein Härtefall ist, wenn kein passender Ersatzwohnraum beschafft werden kann....
Kann mir noch jemand sagen, wie genau eine "besondere Härte" definiert wird?
Die Mieter können ja Widerspruch einlegen, wenn das Ende des Mietverhältnisses eine besondere Härte für sie und die Familie darstellt.
Mieter sind ein Ehepaar um die 40, beide berufstätig mit 2 Kindern, 12 + 7 Jahre alt.
Problem ist, dass sie aktuell sehr günstig bei uns wohnen und Probleme haben werden, eine ähnlich günstige Wohnung zu finden.
Ok, ich werde das Kündigungsschreiben auf jeden Fall mal von meinem Anwalt prüfen lassen. Danke ![]()
Ich habe soeben noch ein Urteil gefunden und zwar:
BVerfG Urteil vom 07.11.1990 / Az. 1 BvR 419/90
"... die weitere Lebensplanung der eigenen oder privilegierten Person"
Ich muss dazu sagen, dass die jetzige WHG zwar 75 qm hat, aber das Wohnzimmer/Esszimmer sind offen und großzügig geschnitten.
Es gibt dort aber kein 3. Zimmer, keinen Abstellraum, keinen Platz für einen Wäschetrockner etc...
Die Frage, die ich mir stelle ist, ob die Begründung "Eigenbedarf für Enkel zwecks weiterer Lebensplanung" ausreichend ist.
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Ich bin Vermieter einer 4-Zimmer Wohnung (130 qm) und die Mieter, Familie mit 2 Kindern wohnen seit 2014 in der Wohnung.
Nun wird mein Enkel (30 Jahre) Ende des Jahres heiraten und möchte mit seiner Verlobten in die Wohnung einziehen.
Die beiden wohnen derzeit in einer 2-Zimmer-Wohnung auf knapp 75 qm und möchten sich vergrößern, zwecks weiterer Lebens- und Familienplanung.
Reicht diese Begründung für eine Eigenbedarfskündigung?
Vielen Dank für eure Einschätzung/Tipps...
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