Beiträge von rentelo

    ... meine Frage ist nur teilweise beantwortet.

    Was mir weiterhin unklar ist: ist der Ehemann/Vermieter berechtigt, die Gesamtforderung bzw. Nutzungsentschädigung aus dem Mietverhältnis einzuklagen, wenn keine Vertretungsbefugnis seiner Ehefrau/Vermieterin vorliegt ? Oder stehen ihm dann lediglich 50% der Forderung zu?

    Neue Frage in gleicher Sache:

    Vertragspartner im Mietvertrag ist der Immobilieneigentümer und seine Ehefrau. Kläger wg. Nutzungsentschädigung ist jedoch lediglich der Immobilienbesitzer (ohne Ehefrau), der jedoch 100% der gezahlten Miete zzgl. Nk eingeklagt hat. Vertretungsvollmacht seitens der Ehefrau gibt es nicht. Hat die Ehefrau automatisch Anspruch auf Nutzungsentschädigung oder muss Sie extra klagen ? Wenn ja, hat der immobilienbesitzer bzw. Kläger dann Anspruch auf lediglich 50% der Nutzungsentschädigungshöhe mit Rücksicht auf die Ansprüche der Ehefrau?

    Frage zu folgender Situation:

    Ordentliche Kündigung des Mietvertrags ist erfolgt. Räumung verzögert sich und erfolgt erst 10 Monate nach Kündigungstermin. Vermieter klagt auf Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete zzgl. Nk für 10 Monate (die Zeit der Räumungsverzögerung).

    Die Klageschrift offenbart einen - dem Mieter nicht bekannt gegebenen- zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel während der Räumungsverzögerung bzw. im 6. Monat nach Kündigungsstermin (Vater überschreibt Immobilie auf Sohn, behält jedoch Nießbrauchsrecht an Immobilie bei).

    Muss die Nutzungsentschädigung auch für die Zeit - 4 Monate- nach Eigentümer/Vermieterwechsel gezahlt werden oder ist der Anspruch nur für die Zeit davor (6 Monate) rechtens ?

    Hallo zusammen, ich bin neu in diesem Portal und möchte wissen, ob die Vereinbarung einer Warmmiete mit Nebenkosten als Pauschale rechtens bzw. zulässig ist oder ob der Vermieter prinzipiell verpflichtet ist, die Miet-Nebekosten abzurechnen und mit den Vorauszahlungen zu verrechnen ?

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