Beiträge von Indiaantjes

    Hallo,

    vielleicht könnte jemand mir was abklären.

    Ich habe eine Mieterhöhung bekommen und nun mit Hilfe meiner Nachbarin, ist mir aufgefallen, dass die Vermieterin/Eigentümerin für die Mieterhöhung meine Küche als "offene Küche" berücksichtigt hat. Was ich nicht ganz verstehe, ist, dass es um eine Einzelzimmerwohnung handelt und es gibt keine Wand die, die Küche von Wohnzimmer trennt. Die einzige separate Räume sind Bad und Abstellkammer.

    Die Küche ist voll möbliert (Kühlschrank, Spülmaschine, Herd, Schränke).

    Ist es richtig, dass in meinem Fall, doch eine offene Küche ist?

    Was ist denn die Definition einer offenen Küchen in einer Einzelzimmerwohnung?

    Vielen Dank im Voraus für die Informationen.

    Viele Grüße.

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