Vielen Dank für die Antwort und Entschuldigung für die späte Rückmeldung, leider viel zu tun.
Nachtrag zum Ablauf: Die Hausgemeinschaft wurde befragt ob einer Reinigung durch eine Fremdfirma zugestimmt wurde. Alle Mieter haben dem mündlich zugestimmt. Daraufhin erfolgte per dokumentierten öffentlichen Aushang des Vermieter die Ankündigung das zukünftig die Reinigung zu Kondition XY von Firma XY durchgeführt wird und der Mietbetrag entsprechend angepasst zu begleichen ist. Eine Anpassung des Mietvertrages wurde nicht durchgeführt.
Einige Zeit später wurde erneut durch mündliche Befragung der Hausgemeinschaft die Abschaffung der Fremdfirma und Rückkehr zur Hausreinigung nach Plan beschlossen. Dies wurde ebenfalls wieder per dokumentierten öffentlichen Aushang des Vermieter angekündigt. Allerdings erfolgte hierbei nicht die Zustimmung aller Mieter.
Ich nehme an, da dies alles auf den "kleinen Dienstweg" erfolgte, hat dies alles keinen Bestand und es gilt nun dennoch weiterhin das was im Mietvertrag steht. Oder?
Dazu dann noch eine abschließende Frage: Die Klausel im Mietvertrag lautet exakt: "Bei Mitbenutzung eventuell vorhandener Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Waschmaschinen-/ Trocken- und Fahrradraum u.a.) ist die bestehende Hausordnung zu beachten." Ich benutze weder den Kellerraum, noch den Waschmaschinenraum noch die Abstell- und Fahrradräume. Nur, verständlicherweise, die Treppe zur Wohnungstür. Ist diese Klausel überhaupt rechtlich bindend sich an einer Hausreinigung nach Plan zu beteiligen? Hätte im Mietvertrag selber nicht bereits ausdrücklich eine Reinigungspflicht angesprochen werden müssen? Die Hausordnung wurde als gesonderter Ausdruck dem Mietvertrag beigefügt.