Beiträge von kelevra

    Ich bin ausgezogen und dabei, einen Nachmieter zu "etablieren", der in einem AirBnB-Zimmer darauf wartet, einziehen zu können (rückwirkend zum 01. Februar). Dem Vermieter sind ein paar Renovierungswünsche eingefallen, vor deren Erfüllung er keinen neuen Mietvertrag unterschreibt.

    Passenderweise bin ich mit der Miete im Rückstand, daher würde ich im Zuge der Nachzahlung diese Mietminderung geltend machen. Ich dachte an 20-30% der Gesamtmiete für die Zeit, in der sein Wunschkandidat die gemeinsame Küche unbenutzbar machte und allgemein für Ärger sorgte.

    Beide Parteien in der WG haben einen eigenen Mietvertrag.

    Hallo,


    ich habe bis vor einer Weile eine 2er-WG bewohnt. Nachdem die andere Partei verzogen ist, hat mein Vermieter dessen Nachmieter zu einer Bürgschaft für die komplette Miete bringen wollen, dieser ist daraufhin abgesprungen. Durch den Stress durch den Aufhebungsvertrag nach dem Abspringen, woran mein Vermieter aufgrund seiner Bedingungen selbst schuld ist meiner Meinung nach, fühlte sich mein Vermieter berechtigt, selbst einen Nachmieter zu bestimmen den er mir prompt vorstellte ohne zu fragen. Als ich ihn später nochmal anrief duldete er keine Widerrede, es sei ja beschlossen. Der Nachmieter von ihm entpuppte sich als Asi, hat meine Töpfe zuschimmeln lassen, mein Essen geklaut und die Küche mit seinen Kumpels vollgequalmt. Ich finde, dafür dass ich diesem Nachmieter explizit widersprochen hatte, steht mir eine Mietminderung zu.

    Wie seht ihr das, und wenn ihr mir zustimmt, wie hoch sollte diese Mietminderung sein?

    LG

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