Beiträge von Wanderer61

    Guten Abend liebe Gemeinde

    ich bin neu hier und habe da gleich mal ein Anliegen :)

    Am 01.02.2018 habe ich mir eine Wohnung angeschaut. Diese wurde von einem Makler präsentiert, den der Vermieter beauftragt hat. Am 05.02.2018 habe ich vom Makler eine E-Mail bekommen, dass sich der Vermieter für mich entschieden hat und mir den MIetvertrag per Anhang mitgesendet mit der bitte diesen Zeitnah unterschrieben zurück zu senden. Dieser sieht recht übersichtlich und normal aus, sprich keine unfairen Klauseln o.ä. Den Vertrag habe ich direkt am Montag unterschrieben, zurückgesandt und auch 2 stunden später per Email die Rückmeldung bekommen, dass der Vertrag an den Vermieter weitergeleitet wurde.

    Nun ist das Problem, dass ich vom Vermieter noch keine Rückmeldung habe. auch eine Email, die ich gestern an das Maklerbüro verfasst habe blieb noch unbeantwortet ( vielleicht weil sie einfach noch keine info haben.)

    Besteht ein Gesetzt o.ä , was mich dazu berechtigt meine Unterschrift rückgängig zu machen wenn ich den Vertrag nicht nach einer bestimmten Zeit zurück habe? Versteht mich nicht falsch, die Wohnung würde ich schon gerne haben nur möchte ich nicht bis zum 15.02 warten (da ist MIetbeginn) wenn ich in der Zeit hätte weitersuchen und Besichtigen könnte.

    Ich habe per google etwas gefunden, wo ein Gericht in Berlin entschied das man dem Vermieter 5 Tage Zeit geben muss, dies aber EInzelfallabhänging wäre. Könnte man sich darauf berufen?

    Ich danke euch bereits im voraus und wünsche euch einen schönen Abend.

    Liebe Grüße

    Der Wanderer

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