Beiträge von Cupido86
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Kündigung durch Vermieter § 573a (Zweifamilienhaus) - Widerspruch da unzumutbare Härte...
Guten Tag Liebe Community,
meine Vermieter (und NOCH Eigentümer des Hauses - s. Anhang) haben mir in meiner Einliegerwohnung (ca. 7 Jahre von mir gemietet) nach § 573a (Zweifamilienhaus) gekündigt
. Diese möchten das Haus verkaufen. Die Käufer dazu sind schon gefunden jedoch wohl noch nicht im Grundbuch eingetragen (dies wird die nächsten Wochen/Monate folgen). Da diese neuen Käufer auch die Räume meiner Einliegerwohnung benötigen, möchten Sie bzw. meine noch jetzigen Vermieter kündigen und haben dies in einem zweiten Anlauf (s. Anhang) auch getan. Die erste Kündigung war unwirksam da Fristen nicht eingehalten wurden.Da ich aber schon im April 2019 (voraussichtliche Fertigstellung) in meine dann neu gekaufte Wohnung ziehen kann, möchte ich aufgrund dessen und anderen kleineren Gründen in den Widerspruch gehen. Der Notar-Termin hierzu finden in ca. einem Monat statt. Dann ist die Whg. sicher gekauft.
Allg. Fakten:
- Alle Versuche mit den Vermietern und Käufern zu einer Lösung zu kommen, schlugen fehl. Diese beharren auf die Räumlichkeiten von mir.
- Ich habe eine Rechtsschutzversicherung
- Voraussichtlicher Einzugstermin 01.04.19. Garantierter Einzugstermin 01. August 2019.
Gründe warum ich zum Widerspruch tendiere:
1) Nötiger Zwischenumzug von ca. 5-10 Monaten nach Kündigungsfrist und ob der voraussichtlicher Einzugstermin oder der garantierte Einzugstermin als Richtwert genommen wird.
2) Wohnungsmarkt ist so angespannt und teuer in meiner Regio, dass ich für diesen Zeitraum nie eine Wohnung finden werde, wenn ich nicht Lügen muss (für diese Zeit nimmt mich keiner). Auch finanziell wäre es ein nicht eingerechnete Belastung.
3) Ich wohne nun 7 Jahre in meiner Wohnung. Die neuen Käufer wissen und wussten, dass ich eine Wohnung zeitnahe kaufen werde.
4) Ich bin Schwerbehindert zu 50% (würde mich aber nicht an einem Umzug hindern. Diesen nur erschweren)
5) Ein Staatsexamen/Prüfung steht im Nov/Okt 2018 an.
Dazu hätte ich folgende Fragen:
1) Kündigungsfristen: Die Benachrichtigungskarte zur Kündigung habe ich am 02.02. in meinen Briefkasten (Einschreiben mit Rückschein) geworfen bekommen. Geholt habe ich das Einschreiben aber erst am 07.02 da ich das Wochenende bis Dienstag durchgehen arbeiten war. Die Unterschrift wurde also erst am 07.02 getätigt. Da nun die 3 Werktage des Folgemonats nicht eingehalten wurden, verlängert sich die Kündigungsfrist um einen Monat? ODER ist die komplette Kündigung nicht wirksam?
2) Können meine jetzigen Vermieter (wie in meiner Kündigung zu sehen) auf § 573a (Zweifamilienhaus) überhaupt kündigen, wenn diese in den nächsten Wochen nicht mehr im Grundbuch stehen werden?
3) Können meine zukünftigen Käufer (wie in meiner Kündigung zu sehen) auf § 573a (Zweifamilienhaus) überhaupt kündigen, wenn diese nicht im Grundbuch stehen? Brauche ich hier einen Grundbuchauszug?
4) Wenn ich in den Widerspruch mit Anwalt gehen werden, wie werden meine Chancen stehen?
5) Welche Möglichkeiten gibt es? Übersehe ich Dinge? Wie würdet ihr hier persönlich handeln?
Meine Tendenz geht zum Wiederspruch. Ich kann es nicht als gerecht annehmen, dass ich nun wegen 5-10 Monaten umziehen muss, wohl ich 7 Jahre in der Whg. lege und es den Käufern und Vermietern davor bekannt war, dass ich diese Wohnung kaufen werde.
Hier findet ihr die Kündigung: Klick
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße!
Mario
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