Auf ausdrücklichen Wunsch der Mieter soll die vorhandene Küche durch eine moderne Küchenausstattung ersetzt werden. Diese soll aus einer Küchenzeile mit neuem Elektroherd, Spülbecken, Spülmaschine und einer (evtl. getrennten) Gefrier-/Kühlschrankkombination bestehen.
Der Mieter verpflichtet sich, die alte Küche fachgerecht auszubauen und die neue Küche fachgerecht installieren zu lassen. Die durch den Aus- und Einbau entstehenden Kosten tragen die Meiter. Die Mieter wollen die alte Küche veräußeren und den Erlös dem Vermieter erstatten. Kann die alte Küche nicht verkauft werden, ist diese auf Kosten der Mieter zu entsorgen.
Bei Beendiung des Mietverhältnisses wird als Ablösebetrag ein jährlicher Abschlag in Höhe von 15 % auf den Kaufpreis vereinbart, es sei denn, die Küche weist außergewöhnliche Gebrauchsinformationen/Schäden auf (die ggf. durch einen Gutachter zu klären wären). Der Ablösebetrag ist entweder vom Vermieter oder vom Nachmieter zu erbringen, wobei den Mietern das Recht eingeräumt wird, den Ablösebetrag direkt mit dem Nachmieter zu verhandeln.
Um die Kosten der Neuanschaffung in einem vertretbaren Rahmen zu halten, soll der Kaufpreis für die neue Küche einen Betrag von 7000 € nicht übersteigen.
Der Vermieter erhält eine Rechnungskopie