Beiträge von moberfel

    Hi,

    mein Mietvertrag enthält als § 26 unter dem Namen "Sondervereinbarung" folgende Klausel:

    "Die Wohnung wird ohne Heizung vermietet. Der Vermieter übernimmt keinerlei Verpflichtung bezüglichder Beheizung der Wohnung. Der Mieter hat sowohl für die Brennstoffe zu sorgen als auch dafür, dass die Wohnung im Winter wie üblich erwärmt wird. Der Gasheizofen (wandhängend) im Zimmer, der Gasofen sowie Beistellherd in der Küche und der Gasdurchlauferhitzer im Bad sind nicht Eigentum des Vermieters und werden deshalb auch nicht mit vermietet. Der neue Mieter übernimmt die Geräte vom Vormieter; damit geht diese mit dem Einzug in das Eigentum des neuen Mieters über. Der Vermieter übernimmt für Geräte, die Eigentum des Mieters und deshalb nicht mitvermietet sind, weder die Instandhaltungs- noch die Instandsetzungspflicht."

    Ich wäre sehr dankbar, wenn Ihr mir bei der Beantwortung folgender Fragen helft:

    1. Ist die Klausel wirksam? Grds. liest man, dass eine Vermietung ohne Heizung zulässig ist, dennoch liegt die Frage natürlich nah.

    2. Wie verhält es sich in der Folge mit meiner Verpflichtung, die Räume angemessen zu beheizen? Insofern entsteht ja ein praktischer Widerspruch zu oben zitierter Klausel.

    3. Es kam, wie es kommen musste: Ich musste den Gasdurchlauferhitzer auf eigene Kosten austauschen lasse, zumindest kam von Seite des Vermieters keine Hilfe. Welche Rechte stehen mir bei einem Auszug aus der Wohnung zu? Kann ich eine Ablöse verlangen, oder muss ich mich mit der Mitnahme des Durchlauferhitzers zufrieden geben.

    Leider wurde ich als Student bei Abschluss meines Mietvertrages ziemlich überrumpelt, daher bin ich jetzt in der misslichen Lage.

    Für jede Antwort bin ich sehr dankbar, bei Bedarf kann ich auch noch weitere Informationen zur Verfügung stellen.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!