Beiträge von ChrisP

    Von jeher wurde eigentlich vom Mieter tapeziert! Der Mieter hat nach seinem

    jeweiligen Geschmack die Tapeten ausgesucht und seine Wohnung hergerichtet.

    Viele würden sich bedanken, wenn der Vermieter ihnen vorschreiben würde,

    wie ihre Wohnung auszusehen hat. Deshalb ist die Frage schon sehr ungewöhnlich,

    ob man vor Einzug die Wohnung renoviert.

    Und wenn du ausziehst musst du sie wieder wegmachen, wenn Vertraglich festgelegt. Genauso steht's mit farbigen Wänden. Der Mieter hat die Pflicht das Mietobjekt im gesäuberter Zustand und mit beseitigten Schönheitsreparaturen zu übergeben. Warum sollte ich mich bei Einzug darum kümmern. Das ist doch Vormieter, Vermieter-Sache oder verstehe ich was falsch?

    Sagen wir der Vormieter fällt raus, da er die Wohnung so übernommen hat und nicht dazu verpflichtet ist. Muss ich dann auf meine Kosten die Mietsache Weißeln oder kann ich vom Vermieter verlangen die Wohnung ordnungsgemäß zu übergeben. Die Wohnung ist sonst top in Schuss, keine Mängel, nur die Wände sind nicht akzeptabel.

    Kann es wirklich verlangt werden bei Einzug zu Renovieren? Vertraglich ist hier nichts festgelegt. Nur die übliche Klausel mit den fälligen Schönheitsreparaturen bei Rückgabe der Mietsache, die aber meines Wissens entfällt falls die Wohnung so übernommen wurde. Ist somit der Vermieter verpflichtet die Wohnung zu Weißen?

    Hallo,

    meine Frage bezieht sich wie im Titel genannt um das Weißeln und wer verantwortlich ist. Wir beziehen eine Wohnung die erhebliche Gebrauchsspuren aufweist. Schwarze Flecken, Fettspritzer und gräulich wirkende Wände. Für mich ein Anzeichen, das schon lange nicht mehr gestrichen wurde. Wer ist nun dafür verantwortlich zu Streichen?

    Vielen Dank im Vorraus

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